Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/61: Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz · 83 Seiten

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verlangen diese Teilnehmer, dass die Form, in der die Einwilligung erteilt werden muss, gelockert wird (Art. 84a Abs. 5).

4.11.23 Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (SR 832.20)

Einzelne Teilnehmer681 schlagen vor, gesetzliche Grundlagen für das Profiling, die automatisierten Einzelentscheidungen und die Genehmigung von Case-Management-Massnahmen zu schaffen. Ausserdem verlangen sie, dass die Form, in der die Einwilligung der betroffenen Person erteilt werden muss, gelockert wird. Einzelne Teilnehmer682 schlagen im Weiteren vor, in Artikel 97 neue gesetzliche Grundlagen einzuführen, welche die zuständigen Organe berechtigen, in bestimmten Fällen Personendaten gegenüber privaten Versicherern bekannt zu geben und die Form zu lockern, in der die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt.

4.11.24 Geldwäschereigesetz vom 10. Oktober 1997 (SR 955.0)

Einige betroffene Kreise683 verlangen, das Geldwäschereigesetz zu ergänzen, damit der Informationsaustausch innerhalb einer Finanzgruppe in der Schweiz und im Ausland erlaubt ist, sofern der betreffende Austausch von Informationen erforderlich ist, um in diesem Gesetz vorgesehene Pflichten zu erfüllen.

5 Weitere Stellungnahmen

5.1 Stellungnahmen zu den Änderungen von Bundesgesetzen, mit denen die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/680 umgesetzt werden

Ein Kanton684 schlägt die Schaffung eines Einheits-Datenschutzgesetzes vor, das die verschiedenen spezialgesetzlichen Grundlagen für Datenbearbeitungen beinhalten soll.

5.1.1 Strafgesetzbuch (SR 311.0)

Ein Kanton685 begrüsst die in Artikel 349b VE-StGB vorgesehene Sonderregelung.

Ein Kanton686 verlangt, dass die in Artikel 349d VE-StGB enthaltene Definition des Ausdrucks «unmittelbar drohende ernsthafte Gefahr für die öffentliche Sicherheit» nicht auf einer ausländischen, sondern ausschliesslich auf der schweizerischen Definition beruht.

5.1.2 Strafprozessordnung (SR 312.0)

Ein Kanton687 verlangt, dass Artikel 95a VE-StPO gestrichen wird, während drei andere Kantone688 die Meinung vertreten, dessen Umsetzung werde kompliziert sein. Zwei Kantone689

681 SVV, SUVA.

682 Unter anderem SVV.

683 Unter anderem SBVg.

684 VS.

685 GL.

686 VD.

687 TG.

688 BS, SO, ZH.