Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/61: Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz · 83 Seiten

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3 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Insgesamt sind 222 Stellungnahmen eingegangen. Von den offiziell zur Vernehmlassung eingeladenen Teilnehmern haben drei der eidgenössischen Gerichte3, alle Kantone, sieben politische Parteien4, der Städteverband und elf Organisationen eine Stellungnahme eingereicht. Der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Jura-Neuenburg (DÖB JU/NE) hat separat Stellung genommen. Stellung genommen hat ebenfalls die Piratenpartei Schweiz. Im Weiteren haben sich 176 Teilnehmer aus den betroffenen Kreisen zum Vorentwurf geäussert.

3.1 Allgemeine Beurteilung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs

Grundsätzlich spricht sich keiner der Vernehmlassungsteilnehmer gegen eine neue rechtliche Regelung im Bereich des Datenschutzes aus. Von einer Mehrheit der Teilnehmer wird eine solche neue Regelung ausdrücklich befürwortet.5 Die Übernahme der Richtlinie (EU) 2016/680 und der Anforderungen im E-SEV sind unumstritten.

3.2 Allgemeine Beurteilung des Vorentwurfs

Eine Mehrheit der Teilnehmer begrüsst den Vorentwurf grundsätzlich, bringt jedoch gewisse Vorbehalte an. Dies gilt für 23 Kantone6, sechs politische Parteien7 und eine grosse Mehrheit der Teilnehmer aus den betroffenen Kreisen8. Positiv erwähnt werden unter anderem die Bestrebungen, das schweizerische Datenschutzrecht an die europäischen Vorgaben anzupassen bzw. anzunähern, soweit dies erforderlich ist, um von der EU weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkannt zu werden.9 Auch das Ziel der Stärkung der Transparenz der Datenbearbeitungen10 sowie der Rechte der betroffenen Personen11 wird grundsätzlich begrüsst. Von einzelnen Teilnehmern wird der technologieneutrale Ansatz des Vorentwurfs ebenfalls ausdrücklich begrüsst.12 Rund ein Drittel der Teilnehmer13 ist der Auffassung, dass der Vorentwurf in seiner gegenwärtigen Form einen zu grossen Verwaltungsaufwand verursachen würde (insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen). Nach Meinung der Hälfte der Teilnehmer14 geht er unnötigerweise über die europäischen Anforderungen hinaus («Swiss Finish»), während ungefähr ein Fünftel der Teilnehmer15 der Ansicht ist, er gehe zu wenig weit. Eine grosse Zahl von Teilnehmern übt Kritik am Sanktionensystem.16 Ein Teilnehmer17 kritisiert, dass der Vorentwurf zum DSG globale Ent-

3 Das Bundespatentgericht hat auf eine Stellungnahme verzichtet.

4 BDP, CVP, FDP, GLP, GPS, SPS, SVP.

5 18 Kantone (AG, BE, FR, GE, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SO, SZ, SG, TG, Tl, UR, VS, ZH); 7 Parteien (BDP, CVP, FDP, GPS, GLP, SVP, SPS) und die Mehrheit der Teilnehmer aus den betroffenen Kreisen.

6 AG, AR, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, SO, SH, SG, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH.

7 BDP, CVP, GLP, GPS, FDP, SPS.

8 Unter anderem SSV; SBVg; ACSI, FRC, kf, SKS.

9 Unter anderem AG, GR, JU, NE, SZ, UR, ZH; BDP, FDP, GLP, GPS, SPS; economiesuisse, SBVg.

10 Unter anderem BE, GE, UR; GLP, SPS; kf.

11 Unter anderem GE, UR; SPS.

12 Unter anderem GL; GLP.

13 Unter anderem BDP, CVP, FDP, SVP; economiesuisse, sgv, SBVg; kf.

14 Unter anderem AG, GL, GR, NE, SZ, ZH; BDP, CVP, FDP, GLP, SVP; economiesuisse, sgv, SBVg; kf.

15 Rund 40 Teilnehmer, hauptsächlich aus Konsumentenschutzkreisen, privatim und einige Kantone.

16 Unter anderem AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, NW, OW, SH, SO, UR, TI, VD, ZG, ZH; BDP, CVP, FDP, GPS, SPS, SVP; economiesuisse, SBVg; VUD, FRC, SKS.

17 VSV-ASVAD.