Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/61: Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz · 83 Seiten
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4 Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln des VE-DSG
In diesem Kapitel wird dargelegt, wie die einzelnen Artikel in den Stellungnahmen tendenziell beurteilt wurden. Es wird nur auf die Bestimmungen eingegangen, zu denen inhaltsbezogene Bemerkungen angebracht wurden.
4.1 1. Abschnitt: Zweck, Geltungsbereich und Begriffe
Art. 1 Zweck
Die Mehrheit der Teilnehmer32, die sich dazu geäussert haben, sind mit dieser Bestimmung einverstanden. Mehrere Teilnehmer aus der Wirtschaft33 verlangen jedoch, dass dieser Artikel ergänzt wird. Ihrer Auffassung nach sollten auch im Handelsregister eingetragene Einzelfirmen sowie die Mitglieder von Personengesellschaften ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Einige Teilnehmer34 verlangen, dass in diesem Artikel auch neue wirtschaftliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der digitalen Gesellschaft und der grenzüberschreitende Datenverkehr berücksichtigt werden. Ein Teilnehmer35 schlägt vor, im Zweckartikel den Schutz der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz ausdrücklich zu erwähnen.
Einzelne Teilnehmer36 sprechen sich dagegen aus, dass in Artikel 1 juristische Personen nicht mehr aufgeführt werden. Es wird deswegen auch angeregt zu prüfen, ob im Rahmen des automatischen Informationsaustausches in Steuersachen für juristische Personen Rechtsschutzmechanismen einzubauen wären.37
Art. 2 Geltungsbereich
Drei Kantone38 bedauern es, dass die öffentlichen Register des Privatrechtsverkehrs vom Geltungsbereich des DSG nicht mehr ausgeschlossen sind. Ein Teilnehmer39 ersucht darum, in der Botschaft zur Revision des DSG darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber im Bereich der Register des Immaterialgüterrechts die Interessenabwägung bereits vorgenommen hat und der Publizität der Register und sonstigen öffentlich zugänglichen Daten den Vorrang gegenüber anderweitigen Interessen gewährt hat.
Einzelne Teilnehmer40 regen eine Überprüfung des räumlichen Geltungsbereichs des DSG an.
Vereinzelt wird geltend gemacht, dass das Verhältnis zwischen dem DSG und spezialgesetzlichen Datenschutzbestimmungen bzw. der Vorrang der Spezialgesetze klarer geregelt werden sollte.41
32 Unter anderem AG, AI, AR, BL, BS, FR, NW, OW, SH; GPS; privatim.
33 Unter anderem sgv.
34 Unter anderem economiesuisse, SBVg.
35 VUD.
36 Unter anderem SVP.
37 VSKB.
38 GR, SZ, SO und UR in Bezug auf das Personenstandsregister.
39 IGE.
40 Unter anderem GLP.
41 KMU-Forum.