Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/14: Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV, SR 784.401), der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV, SR 784.102.1), der Fernmeldegebührenverordnung (GebV-FMG, SR 784.106) und der Rundfunkfrequenz-Richtlinien (BBl 2011 525). · 10 Seiten

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Vernehmlassung zur Änderung der Radio- und Fernsehverordnung

Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Kommunikation BAKOM

Sommer 2017

Vernehmlassung zur Änderung der Radio-

und Fernsehverordnung

Zusammenfassung der Ergebnisse

1 Einleitung

In Anwendung von Artikel 3 Absatz 2 des Vernehmlassungsgesetzes (SR 172.061) hörte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) die betroffenen Kreise zum Änderungsentwurf der Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 (SR 784.401) sowie von drei Ausführungsbestimmungen zur Fernmeldegesetzgebung an. Die Vernehmlassung wurde am 16. Februar 2017 eröffnet und endete am 26. Mai 2017.

Das BAKOM erhielt 76 Stellungnahmen (vgl. Anhang). Es hat die Stellungnahmen im Originalwortlaut für die Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht (www.bakom.admin.ch > Das BAKOM > Organisation > Rechtliche Grundlagen > Vernehmlassungen).

Der Vernehmlassungsentwurf sieht die Schaffung von Rechtsgrundlagen vor, um die Migration des Radios von UKW nach DAB+ durchzuführen und DAB+ ab 2020 zur primären Verbreitungsart beim Radio zu bestimmen. Auf diesen Zeitpunkt hin sollen zudem in den städtischen Agglomerationen keine Konzessionen mit Leistungsauftrag mehr an Radioveranstalter erteilt und diese bisherigen Versorgungsgebiete aufgehoben werden.

Die geplante Aufhebung der Radio-Versorgungsgebiete in den städtischen Agglomerationen führte zu zahlreichen kritischen und ablehnenden Eingaben. Vielfach wurde eine Verlängerung auch der Konzessionen ohne Abgabenanteile über 2019 hinaus bis zur definitiven Abschaltung von UKW gefordert.

Ebenfalls zahlreiche Reaktionen löste die geplante Streichung der Verwaltungsregion Moesa (die drei italienischsprachigen Bündner Bezirke Misox, Roveredo und Calanca) aus dem Versorgungsgebiet Südostschweiz aus.

Auch einige Themen ausserhalb des Entwurfs wurden angesprochen, insbesondere die Forderung nach weiteren Versorgungsgebieten für komplementäre Radios im Tessin, in der Romandie und im Wallis (SGB, SSM, SP, UNIKOM, diis Radio, Radio Gwendalyn, Vibration 108 FM), eine staatsferne, unabhängige Journalismusförderung (SP) sowie ein verbilligter Tarif für die Nutzungsdaten für Startup-Radios (digris). Die Konsumentenorganisationen (SKS, frc) und die Schweizerische Gesellschaft für Kommunikations- und Medienwissenschaft (SGKM) verlangten zudem, dass sich die Radioveranstalter (stärker) an den Kosten für die Umstellung von UKW auf DAB+ beteiligen und die Konsumen-