Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/14: Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV, SR 784.401), der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV, SR 784.102.1), der Fernmeldegebührenverordnung (GebV-FMG, SR 784.106) und der Rundfunkfrequenz-Richtlinien (BBl 2011 525). · 10 Seiten
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Vernehmlassung zur Änderung der Radio- und Fernsehverordnung
Der Kanton Wallis begrüsst die Förderung des Umstiegs auf DAB+. Die Funkkonzessionärin Swiss-MediaCast (SMC) fordert, es sei zu präzisieren, zu welchen Bedingungen sich die zugangsberechtigten Veranstalter einen Programmplatz sichern könnten. Zudem sei die Finanzierbarkeit nicht nur vom Plattformbetreiber einzufordern, vielmehr müssten die zugangsberechtigten Veranstalter dies für ihren Betrieb ebenso nachweisen.
Für den Kanton Genf kommt die UKW-Abschaltung 2024 zu früh, zumindest in der Grenzregion Genf sei eine Koordination mit Frankreich nötig.
2.2.3 Radio-Versorgungsgebiete ab 2020 (Anhang 1 Ziffer 3)
Der Entwurf sieht vor, die heutigen Versorgungsgebiete von Radios ohne Abgabenanteil auf 2020 aufzuheben. Auf der anderen Seite sollen die anderen Veranstalterkonzessionen ohne Ausschreibung um fünf Jahre bis Ende 2024 verlängert werden. Die vollständig unveränderte Weiterführung der bestehenden Versorgungsgebiete ist nicht in allen Fällen möglich, die Versorgungsgebiete sollen jedoch so präzise wie unter den veränderten Rahmenbedingungen möglich (s.o. Ziff. 2.2.1) abgebildet werden.
Die Aufhebung der Radio-Versorgungsgebiete in den städtischen Agglomerationen führte zu zahlreichen und kontroversen Eingaben.
Einverstanden mit dem Entwurf sind die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden,
Basel Stadt, Freiburg, Luzern und Zürich. Letzterer wäre am meisten von einer Aufhebung betroffen. Zustimmung kam auch vom Schweizerischen Gemeindeverband, der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, digris, Rouge FM, dem Schweizerischen Gewerbeverband, der Aktion Medienfreiheit sowie den politischen Parteien SVP und glp. Mit dem Revisionsvorhaben grundsätzlich einverstanden sind SRG und FDP.Die Liberalen, sie geben jedoch zu bedenken, dass die Entlassung aus der Konzessionspflicht für die betroffenen Veranstalter zu einer erheblichen Unsicherheit führen könne. Die FDP.Die Liberalen sind der Ansicht, dass auf jeden Fall verhindert werden müsse, dass als Folge dieser Neuregelung eine Zweiklassen-Radiolandschaft entstehe oder in gewissen Regionen keine regionale Berichterstattung durch Privatradios mehr garantiert werden könne. Damit würde der Grundidee einer flächendeckenden Grundversorgung mit regionalen und lokalen Radio- und Fernsehprogrammen widersprochen. Die SRG gibt zu bedenken, dass durch den vorgeschlagenen Wegfall der regionalen Leistungsaufträge in den städtischen Agglomerationen in Bezug auf die Versorgung in Krisen und Katastrophensituationen auf regionaler Ebene eine Ungleichbehandlung zu den ländlichen Regionen mit einem Leistungsauftrag bestehe. Sie regt darum an, auch künftig durch geeignete Massnahmen die Versorgung der städtischen Agglomerationen in Krisensituationen durch regionale Veranstalter sicherzustellen.
Gegen eine Aufhebung der Konzessionen sind die Verbände der kommerziellen Medien (VSP, RRR, Telesuisse und VSM), die Radioveranstalter Radio 24, Radio Argovia, Canal 3 und Rouge FM sowie das Centre Patronal. UNIKOM, dessen Mitglieder von dieser Änderung nicht betroffen sind, verzichtet auf eine detaillierte Stellungnahme zu diesem Punkt, findet es jedoch problematisch, mitten in der Migration von UKW auf DAB+ für einen Teil der Veranstalter andere Bedingungen einzuführen. Auch zahlreiche Kantone haben sich gegen eine Aufhebung ausgesprochen: Aargau, Genf, Glarus, Jura, Neuenburg, Obwalden, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Schwyz, Uri und Waadt. Häufigste Argumente gegen eine Aufhebung sind, dass damit die Hälfte der Kantone nicht mehr über ein konzessioniertes Privatradio verfüge und damit ein Ungleichgewicht zwischen dem Service public général und dem Service public local entstehe. Auch die KVF-S, die SP und die Mediengewerkschaft SSM sowie impressum sind gegen eine Aufhebung der Konzessionen. Der Kanton Glarus schliesslich hat sich gegen die Aufhebung der heutigen Versorgungsgebiete Innerschweiz Süd und Zürich Glarus (VG 22 und 23) ausgesprochen, weil damit der Bergkanton Glarus in der einzig verbleibenden Senderegion Südostschweiz durch die Nähe zur Agglomeration Zürich publizistisch untergehe.
Die Vereinigung für kritische Mediennutzung (ARBUS Schweiz), die Schweizerische Gesellschaft für Kommunikations- und Medienwissenschaft (SGKM) und die AZ Medien sprechen sich ebenfalls für