Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/14: Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV, SR 784.401), der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV, SR 784.102.1), der Fernmeldegebührenverordnung (GebV-FMG, SR 784.106) und der Rundfunkfrequenz-Richtlinien (BBl 2011 525). · 15 Seiten

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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Kommunikation BAKOM

Februar 2017 (Vernehmlassung)

Teilrevision der Radio- und

Fernsehverordnung (RTVV)

Erläuternder Bericht

1 Einleitung: Eine Revision unter dem Zeichen der Digitalisierung

Die vorliegende Revision steht im Zeichen der Digitalisierung. Die Digitalisierung ist in der Fernsehwelt schon längstens Tatsache; die Umschaltung vom analogen zum digitalen terrestrischen Fernsehen wurde in der Schweiz bereits im Februar 2009 abgeschlossen. Nun erfasst sie auch das Medium Radio. Dank der Digitalisierung hat sich die Anzahl verfügbarer Verbreitungsmöglichkeiten erheblich erhöht, was weitgehend zur Überwindung des bislang geltenden Mangels an Übertragungskapazitäten geführt hat. Sie hat neue Formen der Interaktion zwischen Veranstalter und Konsumenten entstehen lassen und in kurzer Zeit zu einschneidenden Veränderungen unseres Medienkonsums geführt.

Das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG, SR 784.40) überträgt dem Bundesrat die Aufgabe, Impulse für die Gestaltung der Radio- und Fernsehlandschaft zu setzen. Dies geschieht u.a. dadurch, dass er regelmässig, aber spätestens nach zehn Jahren die Anzahl und Ausdehnung der Versorgungsgebiete überprüft, in denen Konzessionen mit Abgabenanteil erteilt werden (Art. 39 Abs. 4 RTVG). Die geltende Definition der lokalen und regionalen Versorgungsgebiete geht auf das Jahr 2007 zurück1. Eine grundsätzliche Überprüfung ist demnach ohnehin fällig.

Die technologische Entwicklung rückt zwei Fragen in den Mittelpunkt der aktuellen regulatorischen Diskussion:

 Wo rechtfertigt sich noch der Einsatz der Konzession als regulatorisches Gestaltungsinstrument?

 Wie können die Rahmenbedingungen für einen Übergang des Radios von der analogen zur digi-

talen drahtlosen terrestrischen Verbreitung optimal gestaltet werden?

Bei der Beantwortung der erwähnten Fragen verfolgt der Bundesrat das Ziel, einer zunehmend diversifizierten Rundfunkszene einen zeitgemässen Rahmen für eine möglichst selbstverantwortliche Gestaltung ihrer Tätigkeiten zu bieten.

1.1 Konzessionspraxis und Versorgungsgebiete

Der Begriff des Versorgungsgebiets ist eng an das Institut der Konzession gebunden. Er umschreibt das Gebiet, für welches der konzessionierte Veranstalter einen programmlichen Leistungsauftrag zu

1 Die Versorgungsgebiete der konzessionierten lokalen/regionalen Radio- und Fernsehveranstalter sind in den Anhängen 1 und 2 der Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 (RTVV, SR 784.401) definiert und wurden auf den 1. August 2007 in Kraft gesetzt (vgl. AS 2007 3555).