Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/17: Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) · 75 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Anpassung BBV

Analog äussert sich AG

Die Kantone FR, SO, AG, LU, JU, AI, VD, BE, GE, NE, AR, BL, SZ, OW, UR, ZG, VS und BS fordern, dass verhindert werden soll, dass – sofern ein Vorbereitungskurs in den Bildungsgang einer höheren Fachschule integriert ist – eine Doppelfinanzierung über den Bund und die HFSV erfolgt. Dazu dürfen keine vorbereitenden Kurse auf die Liste der vorbereitenden Kurse aufgenommen werden, die im Rahmen eines HF-Bildungsgangs stattfinden. Es sei ein entsprechendes Monitoring aufzubauen.

SG äussert sich analog. Zwecks Controlling sollen die Kantone Zugang zu den Personaldaten erhalten.

Auch NW verweist auf die Problematik von Doppelfinanzierungen, die sich v.a. bei modular aufgebauten Angeboten akzentuiere. NW schlägt eine Ergänzung von Bst. d vor: „und diese nicht bereits im Rahmen eines anderen Gesuchs oder Antrags eingereicht wurde und nicht bereits Beiträge an die Kursgebühren im Rahmen von interkantonalen Vereinbarungen geleistet wurden.

Die Stellungnahmen zu Bst. b betreffen auch Art. 66e Abs. 1 Bst. c.

Bst. c

Der Kanton LU ist der Ansicht, die Schwelle solle auf 3000 Franken erhöht werden. Er verweist auf Studierende an Hochschulen und auf den hohen administrativen Aufwand.

Bst. d

Die Kantone FR, SH, LU, BE, GE, AR, BL, SZ, OW, ZG, VS und BS weisen darauf hin, dass bei 30% der Teilnehmenden der Arbeitgeber die Kurskosten komplett und bei 58% teilweise übernimmt. Die Kantone würden zudem die Möglichkeit von Darlehen zur Vorfinanzierung ins Auge fassen. Sie beantragen, eine Zession (an Arbeitgeber oder weitere Darlehensgeber) im Erlass vorzusehen.

Die Kantone LU, VD, GE, AR, BL, SZ, OW, ZG, VS und BS gehen davon aus, dass die Verwendung der Beiträge zum Zweck von wirtschaftlichen Vorteilen gemäss SuG untersagt sei.

Ähnlich äussert sich NW.

GR vermisst Aussagen zur Zedierbarkeit.

Der Kanton TI erinnert daran, dass die Bundesbeiträge den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugute kommen sollen. Drittfinanzierungen seien möglich, soweit die Gelder direkt an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer fliessen würden und diese damit die Kursgebühren begleichen können.

JU fordert, es sei explizit festzuhalten, dass nur vom Teilnehmer selbst getragene Kosten beitragsrelevant seien und nicht von Dritten getragene.

Der Kanton SG weist darauf hin, dass sich diverse Kursanbieter darauf vorbereiten würden, als „Bank“ für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu fungieren und dass dadurch die Kursgebühren noch weiter steigen würden. Es sei deshalb explizit zu regeln, ob die Abwicklungsstelle Zahlungen an Dritte vornehmen wird oder nicht.

Bst. e

Die Kantone SO weisen darauf hin, dass Personen, die an Modulprüfungen scheitern, die Voraussetzung für die Anmeldung zur BP bzw. HFP sind, keinen Anspruch auf Beiträge haben. Für diesen Fall sei eine Lösung zu erarbeiten.

Auch TG, TI und UR weisen auf die Problematik der Modulabschlüsse hin.

NE befürchtet, dass sich Personen nur an die Prüfung anmelden könnten, um Subventionen zu erhalten.

Bst. f

TG findet die Frist von 5 Jahren zu lang und schlägt 1 bis 2 Jahre vor. Auch VD findet die Frist zu lang und schlägt 2 Jahre vor

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