Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/17: Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) · 75 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Anpassung BBV

Bst. b

AGORA, OdA AgriAliForm, Landfrauen sowie die entsprechenden Kantonalverbände fordern eine Verlängerung der Frist auf 8 Jahre.

ARTECURA und VBK weisen darauf hin, dass die HFP Kunsttherapie keine vorgelagerte BP aufweist und die Ausbildung häufig 8 Jahre dauert. Die Frist sei deshalb auf 10 Jahre zu verlängern.

OdA AM, OdA KT, eduCam, HVS, dakomed, SVKH, NVS und anthrosana weisen darauf hin, dass die HFP Naturheilpraktik bzw. Komplementärtherapie aufgrund des Fehlens einer BP nicht innerhalb von 7 Jahren nach Beginn des Ausbildung absolviert werden kann. Es sei deshalb vorzusehen, in Bereichen ohne vorgelagerte BP diese Frist zu verdoppeln.

GLEC ist der Ansicht, dass die Frist auf 5 Jahre verkürzt werden sollte – in Analogie zur Regelstudiendauer an Hochschulen.

Hotelleriesuisse und HotelGastro fordern eine Ergänzung: zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Liste der vorbereitenden Kurse verzeichnet war.

Bst. d

INFORAMA und OdA AgriAliForm fordern die Aufnahme der Möglichkeit einer Zession. Demeter weist darauf hin, dass die Vorfinanzierung dadurch erschwert wird. Es sei von „geschuldeten“ Kursgebühren auszugehen.

VSEI, VThEI, VBLEI, KZEI, VZEI und AVIE fordern, die Bestätigung solle auch die vom Arbeitgeber bezahlten Kursgebühren umfassen. Dies verhindere, dass sich die Arbeitgeber aus der Finanzierung zurückziehen. Ähnlich äussert sich Allpura.

OdASanté, H+ beantragen, dass auch die vom Arbeitgeber bezahlten Kosten in die Zahlungsbestätigung einfliessen können und vom Bund an den Arbeitsgeber zurückerstattet werden sollen. Ähnlich äussern sich SAVOIRSOCIAL und INSOS.

OdA Santé weist darauf hin, dass in Zukunft die Arbeitgeber die Rechnungen über die Teilnehmenden abwickeln werden um keine Subventionen zu verlieren. Dies sei für die Arbeitgeber eine zusätzliche administrative Belastung. Gleiches gelte für die von den Gesundheitsdirektionen getragenen Kosten, die die Kursgebühren verbilligten.

H+ anerkennt, dass in erster Linie die Teilnehmenden und nicht die Arbeitgeber entlastet werden sollten. Mit dem vorgesehenen Beitragssatz von 50% entstehe aber eine grosse Anspruchs- und Erwartungshaltung, die das System gefährden könne.

CITEC und 2rad Schweiz finden es praxisfremd, dass Arbeitgeberbeiträge nicht anrechenbar sind und Subventionen nicht auch an die Arbeitgeber ausgeschüttet werden können.

SM befürchtet, dass durch diese Regelung die Finanzierung über den Arbeitgeber komplexer wird, da nur von Teilnehmenden bezahlte Kursgebühren bestätigt werden sollen. Zumindest wenn die Arbeitgeber die Kosten voll übernehmen sollten die Bundesbeiträge an den Arbeitgeber fliessen können. AM Suisse und SM erinnern daran, dass 35% des aktuellen Finanzierungsvolumens der Vorbereitungskurse von den Arbeitgebenden getragen wird. Deshalb sind die genannten der Ansicht, dass die Bestätigung alle für den Teilnehmenden bezahlten anrechenbaren Kursgebühren umfassen sollte.

AM Suisse fordert einen zusätzlichen Bst. g: wenn der Zugang an die Berufs- oder höhere Fachprüfung nachweislich verunmöglicht ist.

Swissmem unterstützt das politische Ziel der Entlastung der Teilnehmenden und nicht der Arbeitgeber, allerdings stelle die aktuelle Regelung einen Anreiz dar, Zahlungsströme zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zu verändern, um innerhalb die aktuelle Definition der „vom Teilnehmenden bezahlten anrechenbaren Kosten“ zu fallen. Die Bestimmung sei anzupassen und auf Gesuch des Absolventen sollen Beträge auch an die entsprechenden Arbeitgeber ausbezahlt werden.

BDS, Coop weisen darauf hin, dass Teilnehmende, die vom Arbeitgeber finanziell unterstützt werden nicht gleich behandelt werden, wie solche, die keine Unterstützung erhalten, da die vom Arbeitsgeber bezahlten Teile nicht anrechenbar sind. Dies stelle ein Problem dar und könne zu einer Bevorzugung der HF führen. Die Regelung, wonach nur vom Absolventen bezahlte Gebühren beitragsberechtigend sind sei zu ändern. Ähnlich äussert sich Migros.

AGVS, SBC, BFG und THS kritisieren, dass nur vom Absolventen bezahlte Kursgebühren beitragsberechtigend sind. Die Arbeitgeber würden sich so aus der Finanzierung zurückziehen. Ähnlich äussert sich GEV LU.

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