Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/17: Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) · 75 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Anpassung BBV

SBV fordert, dass vom Arbeitgeber bezahlte Kosten beitragsberechtigend sein sollen und Bundesbeiträge auf Wunsch des Absolventen direkt an den Arbeitgeber ausbezahlt werden können. Dies sei eine administrative Vereinfachung für die Arbeitgeber. Ähnlich äussert sich VSSM, der noch auf die Mehrwertsteuerproblematik hin. VSSM ist der Ansicht, dass Unternehmen auch Gesuche stellen sollten.

USPI fordert die Möglichkeit einer Zession.

ASTAG findet, das Engagement der Arbeitgeber dürfe nicht durch Schlechterstellung der Teilnehmenden gebrochen werden. Deshalb brauche es eine Auszahlung an Dritte.

JardinSuisse weist darauf hin, dass heute der Arbeitgeber die Module oft direkt bezahlt. Eine Änderung sei administrativ aufwändig. Es müsse darauf geachtet werden, dass die Arbeitgeber auch weiterhin motiviert seien, in die Bildung zu investieren.

KS/CS findet, auch die engagierten Arbeitgeber und nicht nur die Teilnehmenden seien finanziell zu entlasten, ansonsten wäre ein Rückzug der Arbeitgeber aus der Finanzierung zu befürchten.

SVGW finden das System für in der Finanzierung engagierte Arbeitgeber zu aufwändig. Arbeitgeber sollten ebenfalls Gesuche stellen können. Die Mitgliederrabatte, die bislang die Kurse verbilligten,

stellten neu ebenfalls ein Problem dar.

Holzbau findet, Teilnehmer, die von ihren Arbeitgebern unterstützt werden, dürften nicht benachteiligt werden. Deshalb sollen auch vom Arbeitgeber bezahlte Beiträge beitragsberechtigend sein.

EXPERTsuisse fordert, dass auch Arbeitgeberbeiträge anrechenbar sein sollen. Gelder sollen auf Gesuch des Absolventen auch an den Arbeitgeber fliessen können.

STFW fordert die Möglichkeit einer Zession und macht konkrete Vorschläge dazu. Es fehlten wirksame Massnahmen in der Vorlage, um dies zu verhindern.

VBBS befürchtet, dass die Arbeitgeber ihre Unterstützung für Teilnehmende um den Bundesbeitrag verringern werden. VBBS vermutet, dass die Preise der Vorbereitungskurse wegen dem Wegfall der kantonalen Subventionen steigen werden. Ebenso solle die Zertifikatsprüfung Personalassistentin subventionsberechtigt werden.

CSBB und IG HBB fordern eine Auszahlung auch an Dritte und eine Zahlungsbestätigung für Arbeitgebende. Für Arbeitgebende würden sonst die Abläufe zu komplex.

FVE befürchtet, dass sich Arbeitgeber aus der Finanzierung zurückziehen. Deshalb sollen auch sie Gesuche stellen können.

Bst. e

SPV und Dental Hygienists weisen darauf hin, dass unentschuldigtes Fernbleiben von der Prüfung zu Subventionen berechtigen wird. Dies sei stossend.

BDS und Coop weisen auf das Problem hin, dass Personen, die wegen eines Scheiterns an einer Modulprüfung nicht zur eidgenössischen Prüfung zugelassen werden keine Subventionsberechtigung haben.

ASTAG, AGVS, SBC, BFG und THS weisen darauf hin, dass Modulabschlüsse nicht als Auszahlungstatbestand berücksichtigt werden. Wer an einer Prüfung für ein vorbereitendes Modul scheitert, hat keinen Anspruch auf Beiträge des Bundes. Dies sei eine krasse Diskriminierung der Berufsbildung gegenüber dem akademischen Bereich.

SFF, SBV, JardinSuisse, KS/CS und FVE weisen auf die Problematik des Scheiterns an Modulabschlüssen hin. Hier soll ebenfalls eine Auszahlung erfolgen. SVF-ASFC und EXPERTsuisse äussern sich ähnlich.

VSSM meint, der Druck auf die Modulabschlüsse steige mit dem Ausschluss der Modulabschlüsse als Auszahlungstatbestand. Dies sei zu verhindern.

IN fordert die Streichung dieses Bst.

Bst. f

SAVOIRSOCIAL und INSOS finden die Frist von 5 Jahren zu lang. Sie berge die Gefahr von unnötigem administrativem Aufwand.

VBV findet die Frist entschieden zu lang.

IN fordert die Streichung von „Bestehen bzw. Nicht-Bestehen“.

Gemäss VSE soll auf die Zulassung als Referenzzeitpunkt abgestellt werden.

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