Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/17: Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) · 75 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Anpassung BBV

AGORA, Landfrauen, BV, LFV, ZB, und VBL fordern eine Streichung von Bst. d. Gemäss AGORA sollen alle Kandidaten, die einen Antrag stellen, eine Vorfinanzierung erhalten. Die Verbände der Bäuerinnen und Landfrauen (Landfrauen, BV, LFV, ZB und VBL) weisen darauf hin, dass durch diese Regelung insbesondere Frauen oder junge Erwachsene in Branchen mit Tieflohn von der Weiterbildung ausgeschlossen würden. OdA AgriAliform schlägt eine Grenze von 500 Franken direkte Bundessteuer vor.

SPV und Dental Hygienists finden es richtig, dass an der Anknüpfung der Kurse an die Prüfung und für den Bedarfsnachweis auf den Nachweis der Bundessteuer abgestellt wird.

Plattenverband und SMGV finden den Nachweis über die direkte Bundessteuer nicht geeignet, da die aktuelle Situation nicht berücksichtigt wird. Sollte an der Überprüfung der finanziellen Situation festgehalten werden, so würde sich der eineinhalbfache branchenübliche Mindestlohn als Obergrenze eignen. (Einreichen von drei aktuellen Lohnabrechnungen). Ähnlich äussert sich VSE.

Bauenschweiz kritisiert die Grenze zur Übergangsfinanzierung.

Sollte an der Überprüfung der finanziellen Situation festgehalten werden schlagen VSEI, GSGI,

VThEI, VBLEI, KZEI, VZEI und AVIE vor, dass – um Berufsleute aus Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen nicht auszuschliessen, was durch das Kriterium Bundessteuer gleich null der Fall wäre – auf das eineinhalbfache des branchenüblichen Mindestlohns als Obergrenze abzustellen sei oder aber in Branchen ohne Mindestlohn auf ein steuerbares Einkommen von 50000 Franken.

ARTECURA und VBK finden die Regelung für Alleinstehende untauglich. Wer keinen Zugang zur Überbrückungsfinanzierung habe, werde erst 7 bis 10 Jahre nach Ausbildungsbeginn finanziell entlastet.

OdA AM, OdA KT, eduCam, HVS, NVS und anthrosana beantragen, Bst. d zu streichen. Es sei in Absprache mit den betroffenen Verbänden eine praxistaugliche Lösung zu suchen.

Dakomed und SVKH fordern einen Ausweis über weniger als 50000 Franken steuerbares Einkommen oder eventualiter Bst. d zu streichen und eine praxistaugliche Lösung zu suchen.

OdASanté findet es richtig, dass die Überbrückungsfinanzierung den Ausnahmefall bedeuten solle. Die vorgeschlagene Grenze sei für Alleinstehende jedoch zu tief.

SAVOIRSOVIAL findet den Bundessteuernachweis aus administrativer Sicht geeignet, weist aber auf die Zeitverschiebung hin.

svbg, SVFM, SVA, OdAMed, odawohnen, SMFV, VSMI und sbam erachten die Bundessteuer gleich null als unpraktikabel, da kein Gegenwartsbezug vorliege. Zudem entspreche die vorgeschlagene Lösung nicht dem Willen des Parlaments. Antrag: streichen. Ähnlich äussert sich mfe.

FMH beantragt ebenfalls die Streichung mit Verweis auf die anderen Gefässe der Tertiärstufe.

2rad Schweiz, findet, es solle möglich sein, Teilbeiträge einzuverlangen ohne die Steuerveranlagung offenzulegen.

SM, AM Suisse, Swissmem sind grundsätzlich dafür, dass die Überbrückungsfinanzierung den Ausnahmefall darstellen sollte, fordern aber einen realistischeren Zugang zur Überbrückungsfinanzierung. AM Suisse stimmt dem Nachweis über die Steuerveranlagung zu, fordert aber die Festsetzung des Bruttoeinkommens bei 50000 Franken. Swissmem schlägt vor, unterdurchschnittliche Nettoeinkommen gemäss direkter Bundessteuer zu definieren und abgestuft für Alleinstehende und Verheiratete jeweils in der Verordnung festzulegen. Auch GEV LU findet die Grenze null zu tief und fordert ein steuerbares Einkommen von 50000 Franken.

Migros kritisiert das Abstellen auf die Bundessteuer als ungeschickt, da der Gegenwartsbezug fehle. BDS und Coop fordern eine Überarbeitung des Kriteriums (Erhöhung der Grenze und Gegenwartsbezug). Dabei sind BDS und Coop grundsätzlich mit dem System der Übergangsfinanzierung einverstanden.

AGVS, SBC, BFG und THS führen aus, dass die geplante Umsetzung mit Vorlage der Steuerveranlagung den Aussagen des Bundesrates widerspricht und die Aussagen des Bundesrates in der Frühjahrssession 2017 den AGVS, SBC, BFG und THS nicht befriedigten. Es müsse eine neue Lösung gefunden werden, die insbesondere nicht auf die Offenlegung der Steuerveranlagung beruhe. Weiter sei die Grenze zu tief.

Kfmv und plattform sind der Ansicht, die Grenze sei für Alleinstehende zu tief. Sie sei wesentlich höher anzusetzen. Ausserdem betreffe die Steuerveranlagung nicht die Gegenwart.

Hotelleriesuisse und HotelGastro schlagen alternativ vor, den eineinhalbfachen branchenüblichen Mindestlohn als Obergrenze zu verwenden. (Einreichen von drei aktuellen Lohnabrechnungen).

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