Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/17: Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) · 75 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Anpassung BBV

SFF fordert die Streichung von Bst. d.

Swissetec fordert eine Limite des steuerbaren Einkommens bei 30000 Franken und weist auf die Problematik der Vergangenheitsbesteuerung hin.

Demeter findet die Schwelle zu niedrig.

SBV findet die Alleinstehenden seien benachteiligt und schlägt eine Grenze von 50000 Bruttoeinkommen fest.

Allpura findet die Grenze Bundessteuer gleich null zwar praktisch, für Alleinstehende jedoch zu tief angesetzt.

USPI schlägt eine Grenze von Bundessteuer gleich 1500 bis 2000 Franken vor.

ASTAG kritisiert die Offenlegung der Steuerveranlagung.

JardinSuisse kritisiert den Vergangenheitsbezug der Steuerveranlagung. Berufsleute aus Branchen mit Mindestlöhnen seien ausgeschlossen. Es sei eine realistische Grenze zu setzen.

SVF-ASFC findet eine Eingrenzung des Zugangs zur Teilfinanzierung richtig, die Grenze sei jedoch zu tief angesetzt. Das steuerbare Einkommen von Alleinstehenden sei bei 35000, dasjenige von Verheirateten bei 61000 anzusetzen. Ebenfalls sei eine Regel einzuführen, die es erlaube, Veränderungen in der finanziellen Situation zu berücksichtigen. Ähnlich äussert sich SVEB.

VSSM fordert eine Erhöhung der Grenze auf 50000 Franken und eine Lösung für Quellenbesteuerte mit Wohnsitz in der Schweiz. Hier wäre vom eineinhalbfachen Mindestlohn gemäss GAV auszugehen. Holzbau findet die Eingrenzung des Bezügerkreises richtig, die Grenze sei aber zu tief angesetzt.

SMV findet, diese Vorgabe stimme nicht mit den Versprechungen des Bundes überein, wonach die finanziellen Verhältnisse nicht offengelegt werden müssen. Es solle möglichst einfach sein, an eine Finanzierung zu kommen.

KS/CS kritisiert die Schwelle als realitätsfremd.

EXPERTsuisse scheint die Anknüpfung an die direkte Bundessteuer sinnvoll, die Schwelle sei aber zu tief und sollte differenziert werden.

Holzbau findet die Lösung zur Überbrückungsfinanzierung für Härtefälle angemessen, für Alleinstehende liege die Schwelle allerdings zu tief.

STFW schlägt Darlehen an Studierende vor, das vom SBFI direkt an die Schule bezahlt werden soll. KBB schlägt vor, die Grenze höher anzusetzen.

VBBS findet, es solle auf Stipendien abgestellt werden, die Schwelle solle gesenkt werden und der Bst. d solle ersatzlos gestrichen werden.

Gemäss CSBB ist die Berechtigungsschwelle zu tief angesetzt. Es solle von einem steuerbaren Einkommen von 50000 ausgegangen werden. ZKW schlägt 35000 für Alleinstehende und 61000 für Verheiratete vor.

CFMS begrüsst die Härtefallregelung.

IG HBB findet die Einkommensgrenzen zu tief angesetzt. Es solle von einem steuerbaren Einkommen von 50000 (Alleinstehende und Verheiratete ohne Kinder) ausgegangen werden.

cp fordert eine Grenze bei 1500 bzw. 2000 Franken direkte Bundessteuer.

VSE findet die Regelung zu einschränkend.

Die Stellungnahmen zu Bst. d betreffen auch Art. 66e Abs. 1 Bst. f.

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