Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/17: Änderung der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) · 75 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung Anpassung BBV
Abs. 1 Bst. b
Vgl. Stellungnahmen zu Art. 66d Bst. b.
Abs. 1 Bst. c
AGORA und OdA AgriAliForm weisen darauf hin, dass wegen länger dauernden vorbereitenden Kursen mit modularmen Aufbau der Zeithorizont auf drei Jahre erhöht werden sollte.
OdA AM, OdA KT, eduCam, HVS, dakomed, SVKH, NVS und anthrosana weisen darauf hin, dass die Frist länger dauernder Ausbildungen benachteilige. FMH sieht den Sinn der Frist nicht.
Abs. 1 Bst. d
Plattenverband, SMGV und GSGI fordern eine Senkung der anrechenbaren Kosten pro Antrag auf 2500 Franken.
Der VSEI und seine Kantonalverbände (VThEI, VBLEI, KZEI, VZEI und AVIE) fordern eine Senkung auf 1000 Franken pro Antrag (Gleichbehandlung mit Absolvierenden). Ähnlich äussern sich svbg,
SVFM, OdA Med, SVA, odawohnen, SMFV, VSMI, VSSM, sbam, IN, FMH und mfe. Viele der genannten weisen darauf hin, dass Module, die vor 2017 begonnen haben nicht beitragsberechtigend sind und der Betrag deshalb gesenkt werden soll.
VSE versteht nicht, weshalb die Schwelle hier bei 3500 Franken liegt und somit höher als im anderen Modell. Sie sei ebenfalls bei 1000 Franken anzusetzen.
Abs. 1 Bst. e
Vgl. Stellungnahmen zu Art. 66c Bst. d. (kein Verweis auf Teilnehmer)
Abs. 1 Bst. f
Vgl. die Bemerkungen zu Art. 66d Bst. d.
Plattenverband schlägt einen neuen Bst. f vor: „Die Kursgebühren nicht vom Arbeitgeber getragen werden.“
JardinSuisse fordert die Streichung oder den Betrag von 20000 Franken.
Abs. 2 und 3
Gemäss VSEI und seinen Kantonalverbänden (VThEI, VBLEI, KZEI, VZEI und AVIE) ist auch im Modell der Überbrückungsfinanzierung der modulare Aufbau zu berücksichtigen. Auch Personen, die an Zwischenprüfungen scheitern, sollen subventionsberechtigt sein. Ähnlich äussert sich VSSM.
IN fordert eine semesterweise Bezahlung.
Abs. 3
INFORAMA, AGORA, OdA AgriAliForm, Landfrauen sowie deren Kantonalverbände (BV, LFV, ZB und VBL) fordern die Streichung von Abs. 3. Demeter äussert sich ähnlich.
H+ erwähnt, dass das Überbrückungsfinanzierungsmodell neben administrativen Überlegungen auch deshalb nur in Ausnahmefällen zur Anwendung gelangen sollte, um Kursteilnehmer von Rückforderungen zu verschonen und um die echten Härtefälle wirklich unterstützen zu können.
Hotelleriesuisse und HotelGastro weist darauf hin, dass die Umstände, die zum Versäumnis der Prüfung geführt haben, berücksichtigt werden müssen.
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