Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/20: Ausführungsbestimmungen zum Nachrichtendienstgesetz: Verordnung über die Aufsicht über nachrichtendienstliche Tätigkeiten (VAND) · 10 Seiten
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1 Ausgangslage
Das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG) wird voraussichtlich am 1. September 2017 in Kraft treten. Die Verordnung über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (VAND) ist eine von drei Umsetzungsverordnungen. Sie regelt die administrative Zuordnung der unabhängigen Aufsichtsbehörde (AB-ND) und die relevanten Verwaltungsabläufe, die Kontrolle der Funk- und Kabelaufklärung durch die unabhängige Kontrollinstanz (UKI), die Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Dienstaufsichtsorganen sowie die Mindestanforderungen an die kantonale Dienstaufsicht.
2 Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten
Die Vernehmlassung dauerte vom 11. März bis 16. Juni 2017 und richtete sich an die Kantone, die im Parlament vertretenen Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände, gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie das Bundesverwaltungsgericht, die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz und den Schweizerischen Verband der Telekommunikation (asut). Der Anhang enthält eine vollständige Liste der Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten, die eine Stellungnahme eingereicht haben.
Insgesamt wurden 54 Adressatinnen und Adressaten angeschrieben. Davon haben 30 eine Stellungnahme eingereicht. Zudem haben drei nicht direkt eingeladene Organisation1 und eine nicht direkt eingeladene Person2 Stellung genommen.
3 Zusammenfassung der Stellungnahmen und Vorschläge
Stellungnahmen Kantone Parteien Private, Dachverbände, Total
Verwaltungseinheiten und
andere Organisationen
Gutheissung der Verordnungsbe- 7 18
stimmungen ohne Einwände Grundsätzliche Unterstützung der 13 2 419
Verordnungsbestimmungen, aber diverse Bemerkungen und Anpassungsvorschläge Erhebliche Einwände zu 1 23
Verordnungsbestimmungen Verzicht auf Stellungnahme 2 35
Total Stellungnahmen 22 4 935
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine grosse Mehrheit die Stossrichtung und die Grundsätze des Vorhabens insgesamt ausdrücklich befürwortet und unterstützt. Sieben Kantone und eine Partei unterstützen die Vorlage ohne Einwände (AI, FR, GR, SG, SZ, TG, TI und die SVP). Die grosse Mehrheit der Kantone, zwei Parteien sowie vier Dachverbände und andere Organisationen befürworten die Stossrichtung und die Grundsätze der Revision, haben aber gewisse Bedenken oder machen Änderungs- und/oder Ergänzungsvorschläge (AR, BE, BL, BS, GE, GL, LU, OW, SH, SO, UR, ZG, ZH). Eine Partei, eine Verwaltungseinheit sowie eine Privatperson haben umfangreiche Einwände zu den Verordnungsbestimmungen (Sozialdemokratische Partei, Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte sowie Dr. Markus Mohler). Zwei Kantone (JU, NW) und drei Vereine (Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, Schweizerischer Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband) haben geantwortet, dass sie auf eine Stellungnahme verzichten.
1 Schweizerischer Anwaltsverband, Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte und die Vereinigung Schweizerischer Nachrichtenoffiziere 2 Dr. Markus Mohler