Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 58 Seiten

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Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Die Stadt Winterthur lehnt die Limitation der Abrechenbarkeit der Leistungen in Abwesenheiten der Patienten ab, weil dies eine sinnvolle Versorgung gefährde. Weiter gefährde dies generell die im Rahmen einer koordinierten Versorgung notwendigen Absprachen der einzelnen Leistungserbringer und die teilweise notwendigen interdisziplinären Fallbesprechungen.

Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer

Die Versicherer äussern sich grundsätzlich positiv zu dieser Massnahme (curafutura, Groupe mutuel, MTK, santésuisse). Die Leistungen in Abwesenheit des Patienten böten Anreiz für Missbrauch, deshalb erscheine eine Massnahme in diesem Bereich sinnvoll (Groupe mutuel, santésuisse). Das überdurchschnittliche Wachstum der Leistungspositionen «Leistung in Abwesenheit», für das es keinen medizinisch nachvollziehbaren Grund gebe, lasse vermuten, dass in Vergessenheit geraten sei, dass verschiedene administrative Tätigkeiten des Arztes heute über die Produktivität bereits abgedeckt seien und bereits inkludierte Tätigkeiten dennoch zusätzlich abgerechnet würden (curafutura). Gemäss curafutura und der MTK trage die Präzisierung bezüglich Abrechnung von Berichten zusätzlich zur Klärung der Anwendung bei. Aus Sicht der MTK sind die Limitationen sehr tief angesetzt. Es bestehe die Gefahr, dass Leistungserbringer versucht sind, (zusätzlich) auf andere Positionen auszuweichen. Die vorgeschlagene Aufsplittung der Positionen sei sinnvoll, weil dadurch eine grössere Transparenz gegeben sei. curafutura weist aber auf die Problematik hin, dass unter 5 Minuten dauernde Tätigkeiten auf 5 Minuten aufgerundet werden bzw. bei einem Tätigkeitenmix mehrere Leistungspositionen mehrmals 5 Minuten angebrochen und abgerechnet werden könnten. Gleichzeitig stelle die detaillierte Erfassung einen zusätzlichen administrativen Aufwand für die Ärzteschaft dar und führe bei genau deklarierenden Ärzten dazu, dass die Limitationen wegen der Aufrundungen unter Umständen zu schnell ausgeschöpft seien. curafutura empfiehlt deshalb, die Detaillierung grundsätzlich beizubehalten, jedoch potenziell sehr kurze Leistungen und Handlungen, z.B. das Ausstellen eines Zeugnisses, in einer der anderen Leistungspositionen zu integrieren, konkret also die Differenzierung wieder leicht abzuschwächen. santésuisse schlägt zur Verbesserung der Transparenz vor, den zweiten Abschnitt der Interpretation bei 00.0010 Konsultation, erste 5 Min. (Grundkonsultation) abzuändern («…auf Konsultation bezogene unmittelbar vorgängige/anschliessende Akteneinsicht/Akteneinträge» streichen).

Organisationen des Gesundheitswesens – Patientinnen und Patienten / Benutzerinnen und Benutzer

Auch dieser Massnahme stehen alle Patientenorganisationen stark ablehnend gegenüber. Die Patientinnen und Patienten, die sie vertreten, wiesen häufig verschiedene und manchmal unbekannte Krankheitsbilder auf. Dies erfordere deshalb insbesondere eine grosse Interdisziplinarität (vor allem in der Onkologie), ein längeres Dossierstudium und manchmal Recherchen auf internationaler Ebene. Diese Tätigkeiten fänden in Abwesenheit der Patientinnen und Patienten statt, würden aber mit den vom Bundesrat vorgesehenen Limitationen erschwert oder sogar unmöglich. Zudem sei das Umfeld dieser stark beeinträchtigten Patientinnen und Patienten eng in ihre Betreuung involviert und müsse regelmässig detailliert über das Vorgehen und Verhalten bei der Betreuung dieser kranken Personen informiert werden. Diese Informationen würden ebenfalls häufig in Abwesenheit der Patientinnen und Patienten übermittelt. Diese Limitationen bei den Leistungen in Abwesenheit des Patienten könnten insbesondere im psychiatrischen Bereich die Wiedereingliederung der Patientinnen und Patienten erschweren und verlängern.

Leistungserbringer – Ärztegesellschaften (kantonal, regional oder gesamtschweizeri-

sche Ärztevereinigungen)

Die Kürzung der Limitationen für Leistungen in Abwesenheit des Patienten wird von allen Ärztegesellschaften kritisiert. Aus Sicht der Facharztgesellschaften für Altersmedizin (z.B. SFGG, SGAP) für Psychiatrie und Psychotherapie (z.B. SGPP, SGKJPP) sowie mfe würden alle Leistungen in Abwesenheit des Patienten, die explizit zur Umfeld- und Vernetzungsarbeit dienen