Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 58 Seiten

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Leistungserbringer – Ärztegesellschaften (kantonal, regional oder gesamtschweizeri-

sche Ärztevereinigungen)

Die meisten Ärztegesellschaften äussern sich nicht zur Umwandlung der Handlungsleistungen «Untersuchung durch den Facharzt» in Zeitleistungen. Die grosse Mehrheit der sich äussernden Ärztegesellschaften sprechen sich gegen diese Massnahme aus, da Handlungsleistungen die Effizienz, Zeitleistungen jedoch die Ineffizienz fördern würden. Ebenfalls kritisiert wurde die Limitierung der geplanten Zeitleistung auf maximal die Höhe der vorgängigen Handlungsleistung. Gemäss der SGA erhöhe die geforderte «genaue» Dokumentation in der Patientenakte zudem den bürokratischen Aufwand.

Die SGNOR begrüsst die Möglichkeit einer differenzierteren Abrechnung dieser Positionen. Die Mengenlimitation der Positionen 00.0415 und 00.0425 sollte jedoch für die anerkannte Notfallstation, mit vielen komplexen Fällen, gestrichen werden.

Leistungserbringer – Spitäler

AllKidS begrüsst eine Umwandlung von Handlungs- in Zeitleistungen, nicht aber die vorgesehenen Limitationen, welche insbesondere Kinder und ihre Eltern zu mehreren unterschiedlichen Untersuchungen zwängen. Das KS-GR (Onko), das KS-SG (Brustzentrum) und das KSW (Onko) befürchten, dass bestimmte Leistungen der onkologischen Medizin nicht mehr abgerechnet werden können und dies ohne Ausgleichsmöglichkeiten. Ihrer Ansicht nach ermöglichen die Limitationen keine angemessene Patientenbetreuung. Die Position 00.1530 sollte pro Quartal von 36 mal auf 84 mal erhöht werden. Für die Schweizer Klinikdirektoren Dermatologie und Venerologie und das USZ (Dermatologie) ist es mit den zu kurzen Limitationen nicht möglich, bei Hautkrebsrisiken angemessene Ganzkörperuntersuchungen vorzunehmen, was Gefahren berge. PKS erachtet die Umwandlung von Handlungs- in Zeitleistungen als berechtigt, nicht aber die Limitationen, die nicht allgemein definiert werden können.

4.3.7 Massnahme 7 – Anwendung der Limitationen auch für elektronisch abrechnende Fachärzte

Kantone

Die Kantone werten Limitationen in den Bereichen Pädiatrie, Geriatrie und Psychiatrie grundsätzlich als negativ. In diesen Bereichen würden die Patientinnen und Patienten als besonders vulnerabel erachtet und benötigten deshalb mehr Zeit für die Leistungen. Die vorgesehenen Limitationen könnten nach Auffassung der Kantone kontraproduktiv sein.

Politische Parteien und Kommissionen

Die glp begrüsst diese Massnahme.

Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer

Die Anwendung der Limitationen auf elektronisch abrechnende Fachärzte wird von den Versicherern grundsätzlich begrüsst (curafutura, MTK, santésuisse). Da die Mengenlimitation durch die Eröffnung neuer Sitzungen aufgehoben werden könne, schlägt santésuisse eine entsprechende Anpassung der Sitzungsdefinition vor. Eine Alternative wäre, die Limitation «pro Sitzung» durch eine Limitation «pro Tag» zu ersetzen. Die konsequente Durchsetzung der Limitationsregeln zur Anzahl der maximal verrechenbaren Einheiten trägt gemäss curafutura zur Vermeidung von Überbehandlungen bei und zu mehr Gerechtigkeit zwischen den Ärzten, die alle gleich behandelt würden. Zur Entfaltung der erwarteten Wirkung sei allerdings die flächendeckende Umsetzung der Kontrolle bei den Versicherern unabdingbare Voraussetzung. Aus Sicht der MTK seien die Leistungserbringer durch die Limitationen gezwungen, sich zu hinterfragen, ob sie in der ausgewiesenen Zeit tatsächlich die entsprechende Leistung unter Berücksichtigung der WZW-Kriterien erbracht haben. Negativ falle aber ins Gewicht, dass durch diese Tarifregel u.U. erhöhte administrative Aufwendungen auf die Tarifanwender und die Versicherer zukommen könnten.