Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 58 Seiten

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4.3.5 Massnahme 5 – Senkung von zu hohen Minutagen bei ausgewählten Tarifpositi-

onen

Kantone

Grundsätzlich begrüssen die Kantone die Absicht, die Minutagen für Leistungen, die sich technisch weiterentwickelt haben, zu senken. Diese Massnahmen sollen aber nicht dazu beitragen, dass bestimmte Leistungen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit in den stationären Bereich verlagert werden.

Politische Parteien und Kommissionen

Die glp begrüsst diese Massnahme.

Die SVP begrüsst diese Massnahme, würde aber bei der konventionellen Radiologie und beim Ultraschall ebenfalls die Minutagen senken.

Dachverbände der Wirtschaft

Die FER lehnt diese Massnahme ab.

Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer

Gemäss santésuisse sei die Senkung der Minutagen bei den ausgewählten Leistungen eine Massnahme zur Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten. Vor allem bei volumenstarken Leistungen seien Anpassungsvorschläge nur datengestützt zu erfolgen. curafutura und die Groupe mutuel unterstützen die punktuelle Senkung der Minutagen, da es sich bei der bundesrätlichen Verordnungsänderung um einen subsidiären Tarifeingriff und keine umfassende Tarifrevision handle. Beide Versichererverbände (curafutura und santésuisse) weisen darauf hin, dass die Position 08.3350 eine Doppelleistung darstelle. Die Glaskörperbiopsie für die zytologische Diagnostik sollte unter der bisherigen Leistungsnummer weitergeführt werden, die intravitreale Injektion sollte eine neue Leistungsnummer mit der in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Senkung der Zeit auf 10 Minuten erhalten. Gemäss santésuisse seien die 10 Minuten ebenfalls Grundlage für die Berechnung der entsprechenden Pauschalen von santésuisse und der fmCh Tarifunion gewesen.

Leistungserbringer – Ärztegesellschaften (kantonal, regional oder gesamtschweizeri-

sche Ärztevereinigungen)

Die meisten Ärztegesellschaften äussern sich nicht zur Senkung der Minutagen bei ausgewählten Tarifpositionen. Praktisch alle eingegangenen Äusserungen sind jedoch negativ. Gemäss der SOG seien durch den technischen Fortschritt die Operationszeiten heute etwas kürzer, aber die Senkungen seien in diesem Ausmass nicht gerechtfertigt und in der Praxis nicht zu erreichen. Gemäss dem BSOC seien bei der intravitrealen Injektion zwei Positionen vonnöten. Die bisherige Glaskörperbiopsie mit intravitrealer Injektion von Medikamenten und eine neue Position für «Isolierte intravitreale Injektion von Medikamenten» mit LieS 14 Min, VNB 11 Min, Bericht 3 Min, Raum 20 Min. Gemäss der SGK hätten sich die zeitlichen Anforderungen eines Belastungs-EKG, insbesondere der nicht technische, klinische Anteil sowie der Aufwand zur Beurteilung eines Holter-EKG, seit der Einführung von TARMED nicht wesentlich verkürzt. Gemäss der FMH wurden die Koloskopien über die Jahre deutlich zeitaufwändiger sowohl bezüglich Untersuchungsdauer als auch bezüglich Geräteaufbereitung (Hygienestandards).

Einzig die BEKAG sieht es gerechtfertigt, die Minutagen für Kataraktoperationen, Glaskörperbiopsie, Belastungs- und Holter-EKG, Koloskopie und stereotaktische Radiotherapie herunterzusetzen. Das Ausmass der Herabsetzung könne sie jedoch nicht beurteilen.

Leistungserbringer – Spitäler

Nach Ansicht der Klinikdirektoren Ophthalmologie kann die Kürzung bestimmter Minutagen die Attraktivität für einige Spezialisierungen verringern und auch der Ausbildung schaden. Im Übrigen könnten die technischen Fortschritte möglicherweise zu kürzeren Eingriffszeiten, aber nicht zu einer Abnahme der Patientenleistungen führen. Wenn die Minutagen gekürzt werden,