Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 58 Seiten

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(womit die Erkundigung bei Dritten, Auskünfte an Angehörige, Besprechungen mit Therapeuten, Überweisung an Konsiliarärzte gemeint ist), mit dieser Halbierung der Limitationen nicht mehr entschädigt. Es sei mit mehr Klinikeinweisungen und somit Mehrkosten zu rechnen.

mfe argumentiert, dass mit der Halbierung der Limitationen für Leistungen in Abwesenheit des Patienten die den Haus- und Kinderärzten zugedachte Rolle der zentralen Koordination und Fallführung torpediert werde. Nach Ansicht von Argomed und der AGZ behindere die Massnahme die Bemühungen der Hausärzte für eine interprofessionelle Zusammenarbeit.

Nach Einschätzung der AGZ wäre bei einer Halbierung der Leistungen in Abwesenheit mit mehr Konsultationen zu rechnen. Denn heute würden einfache Mitteilungen (bspw. die Mitteilung eines Untersuchungsergebnisses) häufig per Telefon oder E-Mail mit dem Patienten ausgetauscht, statt dafür den Patienten extra für eine Konsultation aufzubieten. Die rare Sprechstundenzeit könne so sinnvoller eingesetzt werden und sei letztendlich günstiger.

Gegen die Präzisierung der Leistungen in Abwesenheit des Patienten ist nach Ansicht der meisten Ärztegesellschaften grundsätzlich nichts einzuwenden. Jedoch werden neue, eigene Positionen in Abwesenheit des Patienten gefordert, welche die Teilnahme an Tumorboards (FMH, SGMO) sowie administrative Aufwände im Auftrag durch den Versicherer abdecken würden.

Leistungserbringer – Spitäler

Auch hier lehnt die grosse Mehrheit der sich äussernden Kliniken und Spitäler die Limitationen für Leistungen in Abwesenheit des Patienten ab. Sie erwähnen ebenfalls insbesondere die vulnerablen Gruppen (Pädiatrie, Onkologie, Psychiatrie, Geriatrie, seltene und/oder chronische Krankheiten), für welche die Interdisziplinarität sehr wichtig sei und eine angemessene Versorgung viel Zeit beanspruche. Die Erstellung ausführlicher Dossiers sei ebenfalls ein wichtiger Teil der Arbeit, die in Abwesenheit der Patientinnen und Patienten erfolge. Die Mengenausweitung bei den Leistungen in Abwesenheit des Patienten rechtfertige sich unter anderem durch die höheren Anforderungen, beispielsweise Tumorboards für die Onkologie.

Andere Organisationen des Gesundheitswesens und Sonstige

Die Gesellschaften der Psychotherapeutinnen und -therapeuten (ASP, GedaP) sowie der Psychologinnen und Psychologen (FSP, SBAP, VSKZ) argumentieren in ähnlicher Weise wie die psychiatrischen Fachgesellschaften. Ihrer Ansicht nach würden die Kürzungen bei den Leistungen in Abwesenheit des Patienten einer sachgerechten Abbildung der Koordinations- und Vernetzungsarbeiten (oder Umfeldarbeit) im TARMED entgegenlaufen. Sie befürchten mit den Kürzungen eine zunehmende Verlagerung in den stationären Bereich und anfallende Mehrkosten in angrenzenden Sozialsystemen. Sie erkennen zudem Deckungslücken für das Management von Krisensituationen, sie fordert daher eine zusätzliche Konsultationsposition Krisenintervention, welcher keine Limitationen auferlegt würden.

Auch Systemis und ZSB Bern schliessen sich inhaltlich den Argumenten der Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie der Psychologinnen und Psychologen an und empfehlen, den Umfang der Position „Leistung in Abwesenheit" nicht zu kürzen, sondern eher auszuweiten, um für den Staat und für die Krankenversicherer Mehrkosten zu verhindern.

Die IG eHealth hat einerseits Verständnis dafür, dass die Ärztlichen Leistungen in Abwesenheit des Patienten präzisiert und die Limitationen angepasst werden. Andererseits gehe damit genau die Möglichkeit verloren, diesen Tarif für das Führen eines ePatientendossiers zu nutzen. IG eHealth schlägt daher vor, eigene Tarmed-Positionen für das ePatientendossier zu schaffen.

Das Netzwerk CM Schweiz empfiehlt, die heute hinterlegten Limitationen bei den neuen Tarifpositionen für Leistungen in Abwesenheit des Patienten nicht zu halbieren, damit diese wichtigen Leistungen zum Wohl von mehrfach erkrankten und therapierten Versicherten bedarfsgerecht verrechnet werden können.

SPaC beantragt, auf die Einführung der Limitationen im Palliative Care Bereich zu verzichten.