Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 58 Seiten

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müsste auch die Produktivität gesenkt werden. Für die Klinik Züriseh AG droht mit der Senkung der Minutagen die Gefahr eines Rückgangs der Leistungsqualität, während die Patientenanforderungen zunehmen. Es bestehe das Risiko einer Zwei-Klassen-Medizin. Die MV Santé stellt die Frage nach den ungedeckten Kosten, welche die monospezialisierten Zentren gefährden könnten, und weist auf die Vergütungsunterschiede zwischen dem stationären und dem ambulanten Bereich hin. Die Pallas Kliniken AG erachtet die vorgesehenen Kürzungen bei den Minutagen als nicht ausreichend begründet. Sie brächten das Risiko mit sich, dass sich das Angebot an bestimmten Leistungen verkleinern würde. Nach Auffassung von PKS stützt sich das BAG zur Festlegung dieser Senkungen von Minutagen nur auf Angaben der Versicherer und beachtet die Realität der Leistungserbringer nicht. Ausserdem würden komplexe Fälle mit diesen Senkungen nicht berücksichtigt.

Andere Organisationen des Gesundheitswesens und Sonstige

Bayer lehnt diese Massnahme ab, weil dies zu einer starken Abstufung der Vergütung der intravitrealen Injektionen führe (Position 08.3350). Die Taxpunkte für ärztliche Leistungen werden um 85 % reduziert, die Summe der Taxpunkte um ca. 80 %. Sie befürchten regionale Kapazitätsengpässe sowie eine nicht ausreichende Vergütung der hohen Behandlungsqualität. Mit den derzeitigen Behandlungsabläufen und einer Taxpunkt-Reduktion von 80 % könnten viele Leistungserbringer nicht intravitreale Injektionen nicht mehr kostendeckend anbieten, da die Senkung zu drastisch sei und abrupt eintrete. Sie schlagen daher eine vertretbare, stufenweise und damit planbare Senkung der Tarifposition über einen Zeitraum von fünf Jahren vor. Die Leistungserbringer hätten so die Möglichkeit, ihre Behandlungsabläufe anzupassen. Die notwendige Kapazität sowie eine hohe Behandlungsqualität würden so erhalten bleiben.

4.3.6 Massnahme 6 – Umwandlung der Handlungsleistungen «Untersuchung durch den Facharzt» in Zeitleistungen

Politische Parteien und Kommissionen

Die SVP und die glp begrüssen diese Massnahme.

Dachverbände der Wirtschaft

Die FER lehnt diese Massnahme ab.

Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer

Mit der Umwandlung von Handlungsleistungen in Zeitleistungen werde laut Versicherern der Anreiz für Missbrauch (d.h. Doppelverrechnung des Zeitaufwands einmal als Handlungsleistung und zusätzlich mittels Konsultationsposition pro 5 Minuten) minimiert und die Transparenz der Rechnung massiv verbessert (curafutura, MTK, santésuisse). Mit der Möglichkeit in 5-Minuten-Schritten abzurechnen, könne näher an der effektiv benötigten Zeitdauer abgerechnet werden (curafutura). Um neben der Transparenz zudem die Rechnungskontrolle durch die Versicherer zu vereinfachen und Rückfragen beim Leistungserbringer zu vermeiden, empfiehlt curafutura die zusätzlich notwendige Mengenlimitation für die maximale Anzahl abrechenbarer 5-Minuten-Einheiten anstelle «pro Sitzung» auf die Referenzgrösse «pro Tag» zu beziehen. Als flankierende Massnahme sei es sehr wichtig, die Patientinnen und Patienten über alle verfügbaren Kanäle über die Kontrollmöglichkeit der Arztrechnung aufzuklären. Aus Sicht der MTK wäre es konsequent gewesen, auch bei den verlangten Leistungsinhalten eine Anpassung zu machen. Da jetzt die Untersuchung in 5 Minuten Schritten abgerechnet werde, wäre es logisch, dass nur ein Teil der Leistungen erbracht werden müsste, damit die Ziffer zur Anwendung kommen kann. Die Ziffern könnten zudem als zusätzliche Position verwendet werden, weil die Grundkonsultation auf 20 Minuten beschränkt werden soll. Eine Mengen- und Kostenausweitung wäre die Folge.