Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 58 Seiten

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5 Stellungnahmen zur Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen

5.1 Allgemeine Bemerkungen zur Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistun-

gen Kantone

Die GDK, deren Stellungnahme auch die Kantone AR, BL, BS, JU, NE, OW und ZH ausdrücklich teilen, sowie die Kantone AI, BE, FR, GE, GL, GR, NW, SG, SH, SO, TI, UR, VS und ZG äussern sich positiv zur Festlegung einer Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen ab dem 1. Januar 2018. Der Kanton LU ist der Auffassung, dass die Festlegung von Mindestsitzungsdauern de facto der Festlegung einer neuen Tarifstruktur entspreche, was anhand von Daten geschehen müsste, über die der Bundesrat nach eigenen Angaben nicht verfüge. Vier Kantone (AG, TG, SZ, VD) haben im Rahmen der Vernehmlassung nicht zur Festlegung der Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen Stellung genommen.

Trotz ihrer befürwortenden Haltung äussern einige Kantone Vorbehalte in Bezug auf die Vorlage des Bundesrates. Der Kanton NE lädt den Bundesrat ein, den Anliegen von physioswiss besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Nach Ansicht des Kantons BE sollen die Tarifpartner eine Gesamtrevision der Tarifstruktur auf Basis aktueller Kosten- und Leistungsdaten durchführen. Der Kanton SO vertritt den Standpunkt, dass die Tarifpositionen nur massvoll und aufgrund einer betriebswirtschaftlichen Bemessung verändert werden dürfen. Der Kanton ZH fordert, dass dem Entwurf eine Bestimmung hinzugefügt wird, welche die Kostenneutralität der Revision garantiert. Er schlägt vor, dass der Bundesrat die aktuell geltende Struktur festlegt, falls der Entwurf während der Vernehmlassung stark kritisiert werden sollte.

Politische Parteien

Die SPS erachtet den Eingriff des Bundesrates als gerechtfertigt, sofern er zu keinen Kürzungen bei den Leistungserbringern in der Physiotherapie führe. Die EDU hingegen lehnt ihn mit der Begründung ab, dass der Bundesrat nicht über eine ausreichende gesetzliche Grundlage verfüge und die Vorlage unausgewogen sei.

Dachverbände der Wirtschaft

Der SGB unterstützt grundsätzlich die Festlegung einer Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen im Interesse der Versicherten. Der VPOD-SH ist der Ansicht, dass der Bundesrat mit der Hinterlegung der Sitzungsdauer pro Tarifposition eine völlig neue Tarifstruktur festlegt und seine Kompetenzen überschreitet. Der Bundesrat verletze die Grundsätze der Sachgerechtigkeit und Billigkeit, wenn er nur bestimmte Elemente der ihm unterbreiteten Vorschläge übernehme. In diesem Fall sei die Tarifstruktur nicht von generell-abstrakter Natur. Zudem beruhe sie nicht auf betriebswirtschaftlichen Daten. Insbesondere vertreten sie die Auffassung, dass sich die festgelegten Sitzungsdauern nicht aus dem alten Tarifmodell ergeben und die Festlegung der Sitzungsdauern nicht eine Verbesserung der Transparenz bezweckt, wie es der Bundesrat erklärt, sondern Einsparungen dienen soll. Hingegen werde die Einführung von Positionen für Leistungen in Abwesenheit des Patienten zu einer höheren Transparenz führen. Der VPOD-SH erachtet zudem die vorgeschlagene Struktur als schlechte Basis für eine Neuaufnahme der Verhandlungen unter den Tarifpartnern. Weiter widerspräche die Implementierung der Tarifstruktur als Mittel der Kostenkontrolle unter Gefährdung der Existenz der Physiotherapeutinnen und -therapeuten der Strategie «ambulant vor stationär» des Bundesrates.

Die FER unterstützt diese Verordnungsanpassung nicht. Der Staat überschreite die festgelegten Regeln deutlich und berücksichtige den wirtschaftlichen Druck, unter dem die Physiotherapeutinnen und -therapeuten stünden, nicht wirklich. Die FER bezweifelt, dass die Mengenausweitung auf eine Bereicherungsabsicht der Physiotherapeutinnen und -therapeuten zurückzuführen sei. Sie liege vielmehr in der Zunahme des Versorgungsbedarfs der Bevölkerung begründet. Der SVFB ist der Auffassung, dass die vorgesehenen umfangreichen Sparmassnahmen ein beträchtliches Risiko darstellen, grosse finanzielle Auswirkungen für