Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 58 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 26Fedlex · Ergebnisbericht
4.3.12 Massnahme 12 – Zuschlag von 10 % auf Verbrauchsmaterialien und Implantaten löschen
Politische Parteien und Kommissionen
Die glp begrüsst diese Massnahme.
Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer
Die Versicherer begrüssen das Löschen des Zuschlags von 10 % auf Verbrauchsmaterialien und Implantaten (curafutura, Groupe mutuel, mtk, santésuisse). Mit diesem Schritt komme der Bundesrat einer langjährigen Forderung der Versicherer nach, einen bekannten Fehlanreiz (teure Verbrauchsmaterialien und Implantate zu verwenden) zu eliminieren (curafutura, Groupe mutuel). Zwischenzeitlich habe sich auch die Vermutung bestätigt, dass die Logistikkosten bereits im Kostensatz der Sach- und Umlagekosten SUK des Tarif-Kostenmodells eingerechnet seien und somit bislang doppelt abgegolten worden seien (curafutura). Wichtig werde im Nachgang der Verordnung der Massnahme die Beobachtung der verrechneten Preise von ausgewählten teuren Materialien und Implantaten sein, um eine Kompensation durch erhöhte Einstandspreise zu unterbinden (curafutura, Groupe mutuel, santésuisse). Dabei gelte selbstverständlich weiterhin Artikel 56 Absatz 3 KVG, «Weitergabe von Rabatten». curafutura schlägt daher vor, die Generelle Interpretation GI-20 entsprechend zu präzisieren («Verrechnet wird der Stückpreis des Verbrauchsmaterials und der Implantate auf der Basis der Jahreseinkaufsmenge nach Abzug von Rabatten und Preisnachlässen.»). Gemäss der MTK könnte das Löschen des Zuschlags auch dazu führen, dass es zu einer (vermehrten) Verlagerung von ambulant zu stationär komme.
Leistungserbringer – Ärztegesellschaften (kantonal, regional oder gesamtschweizeri-
sche Ärztevereinigungen)
Die sich zu dieser Massnahme äussernden Ärztegesellschaften bemängeln die nach ihrer Ansicht falsche Annahme des Bundesrates, wonach die Lagerkosten im SUK-Satz bereits berücksichtigt seien. Mit der Streichung der 10 % auf Verbrauchsmaterialien und Implantaten vermindere sich die Betriebswirtschaftlichkeit bei der Praxisführung.
Gemäss der SGR-SSR könne in der Radiologie auf eine Lagerhaltung vor Ort nicht verzichtet werden, da medizinisches Verbrauchsmaterial und Notfallmedikamente jederzeit verfügbar sein müssten. Diese Kosten seien im SUK-Satz nicht berücksichtigt und seien folglich künftig nicht mehr gedeckt. Verschiedene Lagermodelle in Zusammenarbeit mit den Herstellern würden jedoch die Lagerkosten reduzieren. Die SGR-SSR schlägt daher einen Zuschlag von 7 % auf dem Einkaufspreis der Verbrauchsmaterialien vor. Als Alternative kann sie sich eine abgestufte Pauschalabgeltung entsprechend der Höhe der Einkaufskosten vorstellen.
Die Bewirtschaftung des medizinischen Materials in den OP-Sälen und Herzkatheterlabors ist gemäss der SGK aufwändig. Da der Handlingsaufwand nicht proportional mit dem Preis des Materials/Implantats steige, könne jedoch statt der Streichung des Zuschlags eine Deckelung geprüft werden.
Gemäss der SGA führe die Streichung des 10 % Zuschlags dazu, dass der Verkaufspreis dem Einkaufspreis entspreche. Der Zuschlag sei schon heute tief und werde vor allem die Spitäler treffen. Eine Begrenzung der genehmigten Zuschläge auf eine Maximalhöhe wäre eine sinnvollere Massnahme.
Leistungserbringer – Spitäler
PKS übernimmt die Argumente von H+ gegen diese Massnahme unverändert. Unter anderem wird erklärt, dass sich die Bedingungen für die Lagerung und das Handling entwickelt haben und strenger geworden seien. Es gebe neu diverse Register zu führen (zum Beispiel bei Implantaten das Register SIRIS). Diese Leistungserbringer blieben aber offen für einen neuen Verrechnungsmechanismus der Logistikkosten.