Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 58 Seiten

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Um den spital- und klinikinternen Aufwand im Tarif zu berücksichtigen, müsste der Zuschlag auf Material von 10 auf 15 %, mit einem Maximalbetrag von CHF 400.- pro Einzelstück, angehoben werden.

4.3.13 Massnahme 13 – Streichen von Tarifpositionen für stationäre Leistungen und Leistungen der Unfall-, Invaliden- oder Militärversicherung sowie alle Verweise auf das Gesetz streichen

Politische Parteien und Kommissionen

Die glp begrüsst diese Massnahme.

Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer

Bezüglich der Streichung der Leistungen mit Behandlungsart «stationär» haben die Versicherer keine Vorbehalte (curafutura, Groupe mutuel, MTK, santésuisse). Mit dem Streichen von Tarifpositionen für Leistungen der Unfall-, Invaliden- oder Militärversicherung werde gemäss santésuisse und Groupe mutuel die einheitliche Tarifstruktur für alle Sozialversicherungsträger in Frage gestellt. Eine Streichung gehe mit dem Risiko einher, dass mehrere Tarifstrukturen entstehen, was nicht im Sinne des BAG sein könne (MTK). Betroffen sei die IV insbesondere mit den Positionen 00.2230 (Formalisierter erster Arztbericht an die IV, erste 10 Min.) und 00.2240 (Formalisierter erster Arztbericht an die IV, jede weiteren 10 Min.). Eine Streichung dieser Positionen komme für die IV nicht in Frage, eine Alternative sei bisher nicht vorgesehen. Die Praxiskostenabgeltung PKA sei ebenfalls von den Streichungen betroffen. Es sei unklar, wie mit dieser Leistung in Zukunft umgegangen werden solle. Auch für die Position 00.2315 (Expresszuschlag für ärztliche Gutachten) fehle eine Entsprechung im Tarifvorschlag. Bei den Positionen zur Grundkonsultation und Grundtaxe Röntgen (39.0011, 39.0016, 39.021) müsse der Zusatz «KVG» gestrichen werden, so dass die Position unabhängig vom Kostenträger abgerechnet werden könne. curafutura begrüsst die Streichung der Leistungen der Unfall-, Invaliden- oder Militärversicherung. Was die Streichung der Hinweise auf das Gesetz betreffe, so entfalle damit der eindeutige, im Tarif verankerte Hinweis und es würde mehr individueller Aufwand entstehen (curafutura, Groupe mutuel, santésuisse).

Leistungserbringer – Ärztegesellschaften (kantonal, regional oder gesamtschweizeri-

sche Ärztevereinigungen)

Im Grundsatz wird die Streichung dieser Positionen von den Ärztegesellschaften als sachgerecht bezeichnet. Die SGR-SSR, die fmCh Tarifunion und die SBV weisen darauf hin, dass der Zusatz «KVG» auch in den Positionen 39.0011, 39.0016, 39.0021 zu streichen sei, so dass die Position unabhängig vom Kostenträger abgerechnet werden könne.

Die BEKAG argumentiert, dass der autonome Nachvollzug des TARMED grundsätzlich im IV/UV/MV-Bereich mittels entsprechender Verträge möglich sein müsse. Die FMH bemängelt, dass die Folgen für andere Sozialversicherer (UV/MV/IV), welche ebenfalls über den TARMED abrechnen, im Verordnungsentwurf nicht berücksichtigt seien. Mit der Einführung dieser Bestimmung müsse mit unklaren Abrechnungssituationen gerechnet werden.

Leistungserbringer – Spitäler

Für PKS müssen wie für H+ alle Tarifpositionen der Unfallversicherung in der Tarifstruktur der Krankenversicherung beibehalten werden, da der Bundesrat einen Koordinationsauftrag habe (Art. 43 Abs. 7 KVG).