Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 58 Seiten

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curafutura erachtet es als positiv, dass die Verrechnung des Behandlungsmaterials klar geregelt wird. Der Verband wünscht aber eine abschliessende Liste des Materials, das nach Abschluss einer Sitzungsserie verrechnet werden darf, sowie präzise Abrechnungsregeln. Weiter sollen unterschiedliche Tarifpositionen für das Behandlungs- und das Schienenmaterial geschaffen werden.

Leistungserbringer

Alpha Q-Zirkel, USZ (Physio), VDCPT und VDCPT-OS lehnen die Streichung des Zuschlags auf dem Material ab. Wenn die Physiotherapeutinnen und -therapeuten diesen Zuschlag nicht mehr abrechnen dürfen, seien die Patientinnen und Patienten dazu gezwungen, sich das notwendige Material zu höheren Preisen selbst zu beschaffen.

5.2.4 Neue Einleitende Bemerkung 5 Kantone

Der Kanton NW erachtet es als positiv, dass der Bundesrat fünf Minuten für Vorbereitung und Dossierführung im Zeitaufwand berücksichtigt hat. Er schlägt aber vor, in der Einleitenden Bemerkung 5, wonach Sitzungen unter 25 Minuten nicht verrechnet werden dürfen, die Ausnahmeklausel «vorbehältlich eines vorzeitigen schmerzbedingten Sitzungsabbruchs durch die Patientin oder den Patienten» einzufügen. Der Kanton GL hofft, dass bei der Umwandlung des Tarifmodells mit durchschnittlichen Sitzungsdauern auf erforderliche minimale Sitzungsdauern die Kostenwahrheit nicht verzerrt wird und keine falschen Anreize gesetzt werden. Die Kantone FR und LU fordern, dass die fixen Mindestsitzungsdauern gestrichen werden. Aus ihrer Sicht müssen die Physiotherapeutinnen und -therapeuten die Behandlung und insbesondere deren Dauer auf Basis ihres Fachwissens im Rahmen der ärztlichen Verordnung und der WZW-Regeln (LU) anpassen können. Der Kanton ZH stellt fest, dass diese Regel weder zulässig noch sachgerecht erscheint.

Politische Parteien

Aus Sicht der EDU ist die Festlegung einer Mindestdauer von 30 Minuten, ab der eine Behandlung verrechnet werden darf, nicht förderlich. Dies trage weder zu einer Qualitätsverbesserung noch zur Kostendämmung bei.

Dachverbände der Wirtschaft

Der VPOD-SH lehnt die Festlegung einer Mindestsitzungsdauer ab. Die Physiotherapeutinnen und -therapeuten sollten über eine gewisse Flexibilität verfügen, um die angemessene Behandlung, insbesondere ihre Dauer, zu bestimmen. Die Festlegung der Sitzungsdauer bedeute einen extremen Eingriff in die Therapiefreiheit, der zu einer künstlichen Mengenausweitung führe. Aus Sicht der FER überschreitet der Bundesrat mit der Festlegung einer fixen Dauer und einer Mindestsitzungsdauer seine Kompetenzen klar und definiert Einschränkungen, ohne die Realitäten zu berücksichtigen. Für die FER stellt die Festlegung einer Mindestsitzungsdauer in diesem Rahmen keine sachgerechte Massnahme dar.

Der SVFB fordert die Streichung der zeitlichen Limiten, da diese bei einer logischen Arbeitsplanung nicht anwendbar seien, zu einem Abbau der Qualität der physiotherapeutischen Leistungen führen könnten, die Autonomie, welche die Physiotherapeutinnen und -therapeuten für die Behandlung benötigen, stark beeinträchtigen und eine ständige Quelle möglicher Konflikte darstellen können.

Organisationen des Gesundheitswesens – Versicherer

curafutura und die MTK werten die neuen Zeitvorgaben als positiv, bedauern aber, dass die Taxpunkte nicht entsprechend angepasst worden sind. Da kürzere Sitzungen nicht mehr vergütet werden, befürchtet die MTK, dass die Behandlungen künstlich verlängert werden. Aus ihrer Sicht wird diese Massnahme eher zu einer Kostensteigerung führen. Auch santésuisse