Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/25: Teilrevision der Schwerverkehrsabgabeverordnung, der Nationalstrassenverordnung, der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr und der Durchgangsstrassenverordnung · 43 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 12Fedlex · Ergebnisbericht
Der Wille des Bundesrats, in den Leistungsvereinbarungen auf Eigenleistungen der Agglomerationen zu verzichten, begrüssen der Kanton NE und die RUN ohne Vorbehalt.
Bislang seien, so der Kanton SH, in der Regel „nur“ die Massnahmen im Agglomerationskern beitragsberechtigt gewesen. Ausserhalb des Kerns hätten die Leistungen hingegen als Eigenleistungen verbindlich erbracht werden müssen. Künftig sollten alle Massnahmen in den Agglomerationsgemeinden, also auch diejenigen ausserhalb der Agglomerationskerns, beitragsberechtigt sein. Die Ausweitung der Beitragsberechtigung werde begrüsst, da so wichtige Projekte eine bessere Realisierungschance erhalten würden.
Die Kantone BE, BS und ZH sowie Agglo Basel begrüssen bzw. unterstützen diese Bestimmung im Grundsatz. Damit würden für wichtige Kleinstmassnahmen in den Agglomerationen Anreize geschaffen, so der Kanton BS und Agglo Basel. Der Kanton ZH führt aus, dass dies Flexibilität gebe.
Für die SP scheinen die vorgeschlagenen Massnahmen zielführend, was die Vereinfachung und Effizienz der Verfahren und Abläufe angehe. Sie hält aber mit Nachdruck fest, dass die langfristig verbindlich gesicherte und vor allem ausreichende Finanzierung der Agglomerationsprogramme höchste Priorität habe. Insbesondere Massnahmen, die den öV sowie den Fuss- und Veloverkehr befördern würden, hätten aus ihrer Sicht hohe Bedeutung und sollten im Zentrum stehen. Die mit dieser Verordnungsanpassung vorgeschlagenen Änderungen dürften nicht dazu führen, dass es in diesen für Sicherheit, Schutz von Mensch und Umwelt und Schutz vor Lärm wichtigen Programmen zu Abstrichen komme. Diese Bereiche sollten vielmehr gestärkt werden.
Der VCS ist nicht gegen die Einführung eines Mechanismus der pauschalen Finanzierung für Infrastrukturen des Langsamverkehrs. Dennoch würden angesichts der beschränkten und ungenügenden Mittel, die den Agglomerationen zur Verfügung stehen würden, Klärungen und eine bessere Definition in der Verordnung verlangt. Im Erläuternden Bericht seien Elemente erwähnt, die nicht in der Verordnung enthalten seien. Es handele sich namentlich um die Sicherheitsmassnahmen im öffentlichen Raum oder die Einrichtung von Busspuren. Im Übrigen wird bemerkt, dass die deutsche Version den Begriff "Sicherheit" verwende, der sich vom französischen Begriff "sécurisation" unterscheide.
Die BPUK sowie die Kantone AG, BS, GR, LU und OW geben zu bedenken, die Neuerung von Artikel 21a MinVV führe zwar zu einem gewissen Initialaufwand bei den Agglomerationen, diene aber mittel- und langfristig der Effizienzsteigerung und erhöhe die Flexibilität – sofern sie tatsächlich möglichst einfach umgesetzt würde. Dahinter setzen die BPUK sowie die Kantone AG, GR, LU und OW gegenwärtig noch ein Fragezeichen. Auch der Kanton SZ sieht vorübergehend einen gewissen Mehraufwand für die Trägerschaften und den Bund. Mittelfristig werde der administrative Aufwand für die Massnahmenkategorien mit Pauschalbeiträgen jedoch beim Umsetzungs- und Finanzcontrolling reduziert, zumal die Schlussabrechnung gänzlich entfalle. Der Kanton SZ erwähnt, dass der projektspezifische administrative Aufwand der Trägerschaften für die Konzeption und Entwicklung bis zur Einreichung einer Massnahme grösstenteils unverändert bleibe. Chablais Agglo führt aus, dass der administrative Aufwand, der mit den Verfahren zur Umsetzung verbunden sei, sehr hoch sein dürfte, insbesondere für kleine Agglomerationen.
Der Kanton FR bemerkt, dass rasch zwei Kategorien von Agglomerationen auftauchen könnten, nämlich diejenigen der kleinen und mittleren Agglomerationen, die wesentlich von den pauschalen Bundesbeiträgen profitieren würden, und diejenigen der grossen Agglomerationen, auf die sich die viel kostspieligeren Einzelmassnahmen konzentrieren würden.
Der Einführung pauschaler Bundesbeiträge für Kleinmassnahmen stehen die SVP und die FMS kritisch gegenüber. Ein solcher Pauschalbeitrag führe zwar zweifellos zur wünschenswerten administrativen Entlastung aller Beteiligten bei der Prüfung und Umsetzung von Agglomerationsprogrammen für die erwähnten Massnahmen, aber er würde ihrer Ansicht nach „Missbrauchspotenzial“ bergen.
Nach Ansicht des Kantons GE verlangt die Einführung von Massnahmen mit pauschalen Bundesbeiträgen, dass die Umsetzungsmodalitäten noch präzisiert würden. Die GLCT sowie die Région Auvergne-Rhône-Alpes, der Pôle métropolitain Genevois Français, das Département Ain und das Département Haute Savoie wünschen genauere Angaben über die Pauschalierung von Massnahmen. Die GLCT stellt dabei folgende Fragen: Würde es immer Indikatoren für die Stichhaltigkeit der betroffenen Massnahmen geben? Wenn ja, welche würden dies sein? Wie werde das Budget für die Massnahmen