Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/25: Teilrevision der Schwerverkehrsabgabeverordnung, der Nationalstrassenverordnung, der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr und der Durchgangsstrassenverordnung · 43 Seiten

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Gemäss dem Kanton NE und der RUN soll der Bundesrat bei der Anpassung der Liste der BeSA Flexibilität beibehalten, indem er die Veränderung der Bedürfnisse und der Raumentwicklungsstrategie im Laufe der Zeit berücksichtigt.

In Bezug auf den Hinweis im Erläuternden Bericht, wonach der im bisherigen Wortlaut von Absatz 3 enthaltene Grundsatz, dass das UVEK diesen Anhang bei Gemeindefusionen anpassen könne, in der Praxis kaum umsetzbar gewesen sei, weil das UVEK von Gemeindefusionen nicht immer Kenntnis erlangt habe, bringt der VCS vor, dass das BFS das offizielle Gemeindeverzeichnis regelmässig aktualisiere, namentlich indem am Ende eines Jahres alle Mutationen des kommunalen Netzes in einem Verzeichnis aufgenommen würden. Das UVEK könnte dieses Dokument leicht auf der Homepage des BFS beziehen.

Artikel 21a

Für den Kanton NW scheint die Ausrichtung von pauschalen Bundesbeiträgen bei bestimmten Massnahmenkategorien zweckmässig. Diese Anpassung wird sehr begrüsst, so auch vom Kanton TI.

Die Kantone SZ und TG sowie der SGV begrüssen die Einführung von Massnahmen mit pauschalen Bundesbeiträgen ausdrücklich.

Diese Anpassung bzw. Vereinfachung wird von den Kantonen AG, BL, FR, GR, SG und SO, vom SGB,

vom SSV, von Agglo St. Gallen – Bodensee, den Agglomerationen Brig-Visp-Naters, Delémont,

Freiburg, Rivelac, Chablais Agglo, Regio Wil, RUN, den Vereinen Agglomeration Kreuzlingen-Konstanz, Rheintal und Werdenberg-Liechtenstein sowie vom CP und von der SVI begrüsst. Die Agglomeration Brig-Visp-Naters hofft, dass damit, die im schweizweiten Vergleich kleine Agglomeration, in Zukunft auch mehrere kleinere Massnahmen mit grosser Ausstrahlung (z.B. Sicherheit in Ortsdurchfahrten bei den Umlandgemeinden) unterstützt werden könnten.

Die Einführung der vorgesehenen pauschalen Bundesbeiträge für gewisse Massnahmenkategorien kann respektive muss begrüsst werden, so der Kanton VS.

Pauschale Bundesbeiträge für Agglomerationsmassnahmen werden vom Kanton SZ als sinnvoll und praktikabel erachtet. Die Kantone würden in der Verwendung der Beiträge mehr Freiheit erhalten.

Grundsätzlich befürwortet auto-schweiz, der AGVS und der VFAS den Abbau von Bürokratie, was das grundsätzliche Ziel der infrage stehenden Anpassung sei. Dass künftig bestimmte Beiträge pauschal entrichtet würden und nicht mehr für jede kleinere Einzelmassnahme im Rahmen eines Agglomerationsprojekts eine Schlussabrechnung einzureichen sei, werde ebenfalls begrüsst.

Der Kanton NW und CP weisen darauf hin, dass die vom Bund getätigte Mitfinanzierung von Agglomerationsprogrammen mit der Einführung von pauschalen Bundesbeiträgen verbessert werden könne. Diese Anpassung führe zu einer administrativen Entlastung, so die Kantone FR, NW, SZ und TG, der

SGV, der SSV sowie die Région Auvergne-Rhône-Alpes, der Pôle métropolitain Genevois

Français, das Département Ain und das Département Haute Savoie, und zu einer Vereinfachung (der Verfahren), so die Kantone FR, NE und TI, die Agglomeration Delémont, Freiburg und RUN sowie die SVI und der VÖV. Weiter führt die SVI aus, das Ziel, die erwähnten Massnahmenkategorien nicht von der Möglichkeit einer Mitfinanzierung durch den Bund aufgrund geringer Kosten auszuschliessen, sei legitim und werde, mit der vorgeschlagenen Methode, als angemessene Lösung empfunden. Der Kanton UR begrüsst die administrativen Vereinfachungen ausdrücklich. Die Umsetzung von Kleinmassnahmen werde weiter gefördert. Agglo St. Gallen – Bodensee, Regio Wil und die Vereine Agglomeration Rheintal und Werdenberg-Liechtenstein bemerken, dass Artikel 21a MinVV Effizienz und Effektivität der Umsetzung der Agglomerationsprogramme positiv beeinflussen werde. Gemäss der Agglomeration Freiburg wird ein pauschaler Beitrag pro Massnahmenpaket erlauben, die Behandlung der Gesuche zu erleichtern, und die gestaffelte Umsetzung der Massnahmen zu vereinfachen.

Die Kantone GR und SO sowie die Agglomeration Freiburg begrüssen den Vorschlag, dass die Abrechnung mittels Finanzierungsvereinbarungen vereinfacht bzw. dass nur noch eine Finanzierungsvereinbarung pro Massnahmenkategorie abzuschliessen sein werde.

Der Kanton SZ begrüsst, dass für diese Massnahmen künftig keine Schlussabrechnung mehr erforderlich sei.