Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/25: Teilrevision der Schwerverkehrsabgabeverordnung, der Nationalstrassenverordnung, der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr und der Durchgangsstrassenverordnung · 43 Seiten
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Die Kantone AG, BL, BS, FR, SG und ZH sowie Agglo Basel bemerken, dass die Kantone und/oder die Agglomerationen bei der Bildung der Pauschalpakete eng einbezogen werden sollten und diese mitgestalten könnten. Die Kantone AG, BL und BS sind der Meinung, dass die Agglomerationen Projekte bestimmen könnten, die als Einzelmassnahmen umgesetzt würden.
Der Kanton NE und die RUN ersuchen den Bundesrat, darauf zu achten, dass die administrative Belastung durch die Pauschalisierung und die Vereinfachung der Verfahren nicht auf die zuständigen Behörden oder regionalen Körperschaften übertragen würden, indem diese verpflichtet würden, selbst unverhältnismässige Überwachungs- und/oder Kontrollsysteme zu schaffen.
Die Einführung von pauschalen Beiträgen könnte, gemäss Kanton VD, zu einer Erhöhung der Arbeitsbelastung der Agglomerationsstellen und der verantwortlichen Behörden innerhalb der Kantonsverwaltung führen, die während des gesamten Prozesses der Erarbeitung und Realisation der Massnahmen auch eine gewisse Überwachung sicherstellen müssten. Dies könnte für die Kantone zusätzliche finanzielle Ausgaben hervorrufen. Der Bund solle deshalb einerseits darauf achten, dass sämtlichen Vertragspartnern eines Agglomerationsprogramms Verantwortung übertragen werde und andererseits, dass den verantwortlichen Stellen keine zu strengen Anforderungen auferlegt würden.
Die SVI betont, dass der Bund bei der Einführung der Methode die zusätzlichen Anstrengungen der Agglomerationen berücksichtigen müsse und dass die Erwartungen auf das Nötigste beschränkt werden sollten. Es sei zu vermeiden, beim Streben nach der Vereinfachung von Prozessen zusätzliche Verfahren zu schaffen, die möglicherweise nicht die erhoffte Wirkung hätten.
Die Agglomeration Freiburg plädiert für eine gewisse Flexibilität bei der Anzahl der zu erstellenden Berichte, insbesondere für Kleinmassnahmen. In diesem Fall sollte ein einziger Bericht genügen, um den gewährten Beitrag in einer einzigen Tranche freizugeben. Dieser Bericht sei erst zu erstellen, wenn das Paket vollständig realisiert ist.
Der VCS schlägt vor, folgende Bestimmung als Absatz 4 von Artikel 21a MinVV aufzunehmen: "Der Umsetzungsbericht, der Beweis des Abschlusses und die Schlussabrechnung sind dem Bund nach der Realisierung der Infrastruktur vorzulegen." Es wird verlangt, dass der Beweis des Abschlusses und die Schlussabrechnung in systematischer Weise erarbeitet und dem Bund zugestellt würden. Man müsse unbedingt vermeiden, dass Mittel, die für eine Infrastruktur des Langsamverkehrs bewilligt worden seien, für die Finanzierung anderer Massnahmen verwendet würden. Der Bund müsse die ordentliche Verwendung der ausgegebenen Mittel weiterhin überwachen. Es wird bedauert, dass der Bund in diesem Fall seine Verantwortungen nicht einhalte. Falls die Agglomeration auf die Realisierung einer Infrastruktur verzichte, müsse der finanzielle Beitrag zur Finanzierung anderer Massnahmen des Langsamverkehrs nach Massgabe des neuen Artikel 21a MinVV bestimmt werden.
Die Agglomeration Freiburg plädiert gleichermassen für die Ausrichtung von pauschalen Bundesbeiträgen bei Kleinmassnahmen, die im Rahmen eines Programms der zweiten Generation vorgesehen, aber noch nicht realisiert worden seien.
Damit ein wichtiges, noch nicht realisiertes Eigenleistungsprojekt der Agglomerationsprogramme 1 und 2 aufgrund der hohen Kosten an einer Volksabstimmung nicht scheitere, beantragt der Kanton SH, dass Eigenleistungsprojekte der Programme 1 und 2 per sofort als beitragsberechtigt deklariert würden, auch wenn bereits die Leistungsvereinbarungen unterzeichnet vorliegen würden. Es wird folglich für die Agglomeration Schaffhausen beantragt, dass die Massnahme 2939.2.014 – Aufwertung Schaffhauserstrasse Beringen-Enge mit Schwerpunkt Erschliessung neue S-Bahn Haltestelle Beringerfeld – als beitragsberechtigt erklärt werde.
Der Kanton NE und die RUN hinterfragen die Art und Weise, wie der Bund die Teuerung und die Mehrwertsteuer (die sich mit der Zeit verändern könnte) vorausplanen und in die pauschalen Bundesbeiträge integrieren werde. Sie schlagen vor, diesbezüglich in der letzten Version des Berichts zuhanden des Parlaments genauere Angaben zu vermitteln. Anstatt einer Pauschalvergütung, so der Kanton SG, sei eine Globalvergütung ohne Mehrwertsteuer, die der Teuerung unterliege, anzuwenden.
Der SVI weist darauf hin, bei der Lektüre des Erläuternden Berichts scheine es, hauptsächlich in der frankophonen Version, dass gewisse Ausdrücke nicht in perfekter Übereinstimmung mit der Weisung des UVEK über die Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme sei. Dies sei namentlich der Fall bei den "mesures assumées entièrement par l'agglomération" (Weisung), die im Erläuternden Bericht zu