Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/29: Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) · 51 Seiten

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Travail.Suisse begrüsst, dass die Durchführungsstellen zum Einhalten von Mindeststandards bei gesamtschweizerisch anwendbaren Informationssystemen verpflichtet werden sollen. Zuverlässige, leistungsstarke und untereinander koordinierte Informationssysteme seien entscheidend für das gute Funktionieren der 1. Säule.

Die FER unterstützt offizielle Vorgaben und die Verwendung von Mindeststandards, solange sie sich ausschliesslich auf den Datenaustausch, die Sicherheit der Informationssysteme und den Datenschutz beziehen und in Zusammenarbeit mit den Ausgleichskassen erarbeitet werden.

Der sgv und das cp sprechen sich aus den gleichen Gründen wie die Kantone dagegen aus, dass der Aufsichtsbehörde die Kompetenz erteilt wird, Mindeststandards zu erlassen.

Organisationen für Versicherte, Leistungsbeziehende und Selbstständigerwerbende

Der SSR befürwortet, dass die Aufsichtsbehörde Mindeststandards für ein gesamtschweizerisches Informationssystem zum Datenaustausch erlässt.

Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände und Durchführungsstellen

Die VVAK, die KKAK und die IVSK lehnen die Regelungen zu Informationssystemen und Mindeststandards mit der gleichen Begründung wie die Kantone ab.

8 Mitgliederverbände des sgv – mit weitgehend gleichlautenden Stellungnahmen – (SPIRITSUISSE, GastroSuisse, SFF, Verband Fuss & Schuh, interieursuisse, VSRLD, VTS und SLV) lehnen die Regelungen zu Informationssystemen und Mindeststandards mit denselben Begründungen wie die VVAK, die KKAK und die IVSK ab.

Der SBV ist der Meinung, die Aufsichtsbehörde solle sich auf die Prüfung und Genehmigung konzentrieren. In Zusammenhang mit dem Genehmigungsvorbehalt des BSV fordert der SBV Zurückhaltung. Weiter fordert der SBV, eine Verbindlichkeitserklärung für Informationssysteme sei nur ausnahmsweise vorzusehen. Der SBV beantragt, dass im IT Bereich der Fokus auf effiziente Abläufe und eine kostengünstige Aufsicht gelegt wird. Ausserdem müsse bei der Ausarbeitung von Mindeststandards dem technischen Fortschritt Rechnung getragen werden.

4.3.3 Auslagerung von Dienstleistungen im Bereich der Informationssysteme (Art. 63 Abs. 5 VE-AHVG)

Die Möglichkeit für Ausgleichskassen, die Erstellung von Informationssystemen an Dritte zu übertragen, wird im Gesetz verankert.

Audits sind indes auch bei übertragenen Aufgaben möglich.

Die fünf Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich geäussert haben, sind mit diesem Vorschlag einverstanden.

Dachverbände der Wirtschaft

Travail.Suisse begrüsst eine gesetzliche Regelung der Auftragsvergabe, wenn Dritte mit bestimmten Aufgaben betraut oder Informationssysteme ausgelagert werden sollen.

Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände und Durchführungsstellen

Die VVAK, die KKAK und die IVSK schlagen vor, dass die IT-Pools speziellen IT-Audits unterstellt werden sollten, welche auch die Überprüfung der Fachanwendungen und der allgemeinen Informationstechnologie beinhalten. Das sei das geeignetere Mittel um allfälligen Programmierungsfehlern vorzubeugen.