Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/29: Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) · 51 Seiten

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Kantone

Alle Kantone, die sich dazu geäussert haben (LU, UR, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, AR, AI, SG, GR, TG, TI, VD, VS, NE, GE und JU), unterstützen den Grundsatz der Transparenz. Der Transparenzgrundsatz müsse aber für das Gesamtsystem gelten. So sei es zum Beispiel wichtig, dass die dezentralen Ausgleichskassen und die zentrale Durchführungsstelle ZAS (bzw. BSVA) einheitliche Rechnungslegungsnormen haben. Die vorgeschlagene Norm müsse deshalb zwingend auf die ZAS (bzw. BSVA) erweitert werden. Gemäss LU, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, AR, AI, SG, GR, TI und JU werde nur so die finanzielle Transparenz aller Sozialversicherungszweige der 1. Säule erhöht. NW sieht darin einen weiteren Grund für die Notwendigkeit einer Trennung von ZAS und Bundesverwaltung. Als Teil der Bundesverwaltung müsse die ZAS die Rechnungslegungsnormen des Bundes anwenden und nicht diejenigen der Ausgleichskassen. Damit sei eine vollständige Gesamtrechnung der 1. Säule und der darin zusammengefassten Sozialversicherungszweige nicht möglich und die entsprechende Transparenz nicht gewährleistet. AR und VD sind der Meinung, die vorgeschlagene Regelung müsse nicht nur auf die ZAS, sondern auch auf Compenswiss ausgedehnt werden.

UR ist der Meinung, die Kompetenzdelegation an den Bundesrat bezüglich Ausweis und Finanzierung von Verwaltungskosten (Art. 67 Abs. 2 Bst. b VE-AHVG), sei zu unbestimmt formuliert. Im Übrigen betont UR, dass die der zentralen Ausgleichsstelle abzuliefernden Jahresrechnungen schon heute einen hohen Detailierungsgrad aufweisen würden und entsprechend transparent seien.

Politische Parteien

Die FDP stimmt der Einführung von einheitlichen Normen grundsätzlich zu. Sie fordert jedoch bei der Umsetzung, dass diese der AHV-Logik folgen und auch für kleinere Ausgleichskassen umsetzbar bleiben müssten. Die SP spricht sich für die neue Bestimmung aus, die das Vertrauen in die Versicherungen der 1. Säule stärken soll.

Dachverbände der Städte, Gemeinden und Berggebiete

Der Städteverband hat sich nicht zu diesem Thema geäussert.

Dachverbände der Wirtschaft

Der Arbeitgeberverband und der SGB unterstützen die vorgeschlagene Lösung.

Der sgv und das cp begrüssen, dass auch in der 1. Säule einheitliche Rechnungslegungsnormen eingeführt werden sollen. Sie teilen die Ansicht der Kantone, dass diese Normen zwingend auf die ZAS auszudehnen seien. Zudem fordern sie, dass bei der Festlegung der Standards den spezifischen Besonderheiten der 1. Säule Rechnung getragen werde. Die einheitlichen Vorgaben müssten auch von einer kleineren Kasse mit vertretbarem Aufwand angewendet werden können. Keinesfalls sollten internationalen Rechnungslegungsstandards übernommen werden, da diese meist zu einem hohen Zusatzaufwand führen und zudem den Gegebenheiten des schweizerischen Sozialversicherungssystems nicht oder in einem zu geringen Ausmass Rechnung tragen würden.

Auch die FER spricht sich für die Standardisierung der Rechnungslegung aus, solange sie angemessen ist und keine komplexen internationalen Normen angewendet werden müssen.

Organisationen für Versicherte, Leistungsbeziehende und Selbstständigerwerbende

Der SSR stimmt der Transparenzverpflichtung im Rahmen der Rechnungslegung zu.

Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände und Durchführungsstellen

Die VVAK, die KKAK und die IVSK teilen die Ansicht des sgv und des cp. Sie weisen zudem darauf hin, dass die Finanzierungsart der Verwaltungskosten schon in Artikel 69 AHVG geregelt sei. Artikel 67