Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/29: Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) · 51 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 27Fedlex · Ergebnisbericht

Die Mehrheit der sich hierzu äussernden Teilnehmenden erachtet es als unsachgerecht, dass die Aufsichtsbehörde Mindeststandards in diesem Bereich erlässt. Für ein reibungsloses Funktionieren der

1. Säule brauche es keine Bundeskompetenzen im IT-Bereich.

Kantone

20 Kantone – mit weitgehend gleichlautenden Stellungnahmen – (ZH, LU, SZ, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, TG, TI, VS, NE und JU) haben sich dazu geäussert und lehnen die Regelungen zu Informationssystemen und Mindeststandards ab. Als Argumente für die Ablehnung werden etwa genannt:

− Die Ausgleichskassen und IV-Stellen haben in den letzten Jahrzehnten bewiesen, dass sie sämtliche

Weichenstellungen des Gesetzgebers pünktlich, fachgerecht und ohne Kostenexplosion umsetzen können.

− Die Festlegung von IT-Mindeststandards durch den Bund widerspricht der Aufsichtsaufgabe und

dem verfassungsmässigen Grundsatz der Subsidiarität.

− Die Bundesaufsichtsbehörde und die Bundesverwaltung verfügen nicht über die notwendige IT-

Durchführungserfahrung im Massengeschäft der Sozialversicherungen.

− Die IT der Ausgleichskassen wird nicht durch den Bund finanziert, sondern primär durch die Ver-

waltungskostenbeiträge der Mitglieder und damit der Arbeitgeber, die mit den Ausgleichskassen abrechnen.

− Der Investitionsschutz wäre nicht gewährleistet.

Nach Ansicht von GE ist der Ansatz eines gemeinsamen Informationssystems sinnvoll, dennoch dürfe die Verbindlicherklärung nur ausnahmsweise eingesetzt werden – wie dies auch aus dem erläuternden Bericht hervorgehe. GE zufolge verfügen die Durchführungsstellen über die meiste praktische Erfahrung, weshalb sie ihre Bedürfnisse am besten definieren könnten.

Politische Parteien

Die SP stimmt der neuen Bestimmung vorbehaltslos zu, da sie die Datensicherheit erhöht und zum einheitlichen Gesetzesvollzug sowie zur besseren Einhaltung des Gesetzes beiträgt.

Die CVP und die SVP lehnen die Regelungen zu Informationssystemen und Mindeststandards mit der gleichen Begründung wie die Kantone ab.

Die FDP ist der Meinung, ein einheitliches Vorgehen sei wichtig, damit der Bund seine Aufsicht effizient wahrnehmen könne. Das BSV dürfe dabei aber nicht ins Tagesgeschäft engreifen. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Regeln müsse in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen erfolgen. Die FDP sieht aber auch Gefahren in einer zentralisierten Kompetenz in diesem Bereich.

Dachverbände der Städte, Gemeinden und Berggebiete

Der Städteverband hat sich nicht zu diesem Thema geäussert

Dachverbände der Wirtschaft

Was die Steuerung und Aufsicht über die Informationssysteme anbelangt, anerkennt der Arbeitgeberverband einen gewissen Modernisierungsbedarf. Unter Berücksichtigung der stark divergierenden Haltungen seiner Mitglieder stellt sich der Arbeitgeberverband zwar aus systemischen Überlegungen nicht grundsätzlich gegen die Kompetenz, verlangt zum Verständnis aber klare Präzisierungen im Hinblick auf die Umsetzung. Entsprechende Grundsätze seien in der Botschaft klar festzuhalten. Gemäss dem Arbeitgeberverband sollen Mindeststandards namentlich zielkonform und praxistauglich sein. Sie seien deshalb in der Regel durch die Durchführungsstellen im Verbund selbst zu entwickeln und sollen den aktuellen technischen Fortschritt berücksichtigen. Die Aufsichtsbehörde habe sich dabei auf deren Prüfung und Genehmigung zu konzentrieren.