Vorlage
Vernehmlassung 2017/32: Änderung der Eigenmittelverordnung (Leverage Ratio und Risikoverteilung) · 10 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 7Fedlex · Vorlage
Gliederungstitel vor Art. 115
3. Abschnitt: Positionsberechnung allgemein
Art. 115 Derivate, Darlehens-, Repo- und repoähnliche Geschäfte mit
Effekten und sonstige Instrumente mit Gegenpartei-Kreditrisiko
1 Die Positionswerte für Derivate, die im Banken- und im Handelsbuch aufgeführt sind, sind zu berechnen:
a. bezüglich des Gegenpartei-Kreditrisikos: nach Artikel 57;
b. bezüglich des Kreditrisikos zugrunde liegender Vermögenswerte (Underlyings): unter Annahme eines vollständigen Wertverlusts.
2 Die Positionswerte für Darlehens-, Repo- und repoähnliche Geschäfte mit Effekten, die im Banken- und im Handelsbuch aufgeführt sind, sind nach den für die Berechnung der Mindesteigenmittel zur Verfügung stehenden Ansätzen (einfacher Ansatz und umfassender Ansatz) gemäss den Ausführungsbestimmungen der FINMA zu berechnen. Modellansätze dürfen nicht verwendet werden.
Art. 116 Weitere Bilanzpositionen
Für Bilanzpositionen, die im Bankenbuch aufgeführt sind und nicht unter Artikel 115 fallen, ist der Buchwert nach Rechnungslegung massgebend. Alternativ kann die Bank auch den Bruttowert ohne Abzug von Einzelwertberichtigungen und Wertanpassungen verwenden.
Art. 117 Ausserbilanzpositionen
Ausserbilanzpositionen, die im Bankenbuch aufgeführt sind, sind mit den Kreditrechnungsfaktoren nach Anhang 1 in ihr Kreditäquivalent umzurechnen. Handelt es sich dabei um Positionen gemäss Anhang 1 Ziffer 1.3, so ist jedoch ein Kreditumrechnungsfaktor von 0,1 anstelle von 0,0 anzuwenden.
Art. 118 Ausführungsbestimmungen der FINMA zur Berechnung der
unterschiedlichen Positionen
1 Die FINMA regelt die Berechnung:
a. der Positionen im Handelsbuch;
b. der Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien;
c. der Positionen bei gedeckten Schuldverschreibungen;
d. der Positionen bei kollektiven Kapitalanlagen, Verbriefungen und anderen Investmentstrukturen;
e. sonstiger Positionen.
2 Sie richtet sich dabei nach den Basler Mindeststandards.