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Vernehmlassung 2017/35: Änderungen der Ordnungsbussenverordnung und der Bussenliste · 25 Seiten

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Ordnungsbussenverordnung

Fr.

311. Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der

Fahrt (Art. 3 Abs. 1 VRV)100

312. 1. Nichttragen der Sicherheitsgurten durch die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer (Art. 3a VRV)60

2. Mitführen eines nicht gesicherten Kindes unter 12 Jahren (Art. 3a Abs. 1 und 4 VRV)60

313. 1. Nichttragen des Schutzhelmes durch die Führerin oder den Führer von Motorrädern, Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen (Art. 3b VRV)60

2. Mitführen eines Kindes unter 12 Jahren ohne Helm auf Motorrädern, Leicht-, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen (Art. 3b Abs. 1 VRV)60

314. 1. Nichtbenützen des äussersten Fahrstreifens rechts auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen, sofern nicht überholt, eingespurt, in parallelen Kolonnen oder innerorts gefahren wird (Art. 8 Abs. 1 VRV)60

auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen innerorts (Art. 8 Abs.

2. Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen 3 VRV)140

315. Wechseln auf andern Fahrstreifen zum Überholen auf Einspurstrecke (Art. 13 Abs. 3 VRV)100

316. Halten oder Parkieren auf der linken Strassenseite, obwohl rechts kein Strassenbahngeleise verläuft, kein Parkverbot oder Halteverbot signalisiert und die Strasse breit ist (Art. 18 Abs. 1 und 19 Abs. 2 Bst. a VRV)60

317. Verlassen des Fahrzeuges, ohne den Zündungsschlüssel wegzunehmen (Art. 22 Abs. 1 VRV)60

318. 1. Nichtaufstellen des Pannensignals (Art. 23 Abs. 2 VRV)60

2. Vorschriftswidriges Aufstellen des Pannensignals (Art. 23 Abs. 2 VRV)40

3. Missbräuchliche Verwendung der Warnblinklichter am stehenden Fahrzeug (Art. 23 Abs. 3 Bst. a VRV)40

4. Missbräuchliche Verwendung der Warnblinklichter am fahrenden Fahrzeug (Art. 23 Abs. 3 Bst. b VRV)40

5. Nichtanbringen des Pannensignals an der Rückseite des abgeschleppten Fahrzeugs (Art. 23 Abs. 6 VRV)40

319. … 320. 1. Lernfahrten ohne Anbringen der L-Tafel (Art. 27 Abs. 1 VRV)20

2. Nichtentfernen der L-Tafel, wenn keine Lernfahrt stattfindet (Art. 27 Abs. 1 VRV)20

321. 1. Unterlassen der Richtungsanzeige (Art. 28 Abs. 1 VRV)100

2. Nichteinstellen der Richtungsanzeige nach erfolgter Richtungsänderung (Art. 28 Abs. 2 VRV)100

3. Nichtmitführen der Winkkelle, sofern erforderlich (Art. 28 Abs. 4 VRV)40

322. Missbräuchliche Abgabe von Warnsignalen (Art. 29 Abs. 1 VRV)40

39 Abs. 2 VRV)

323. Fahren ohne Licht (Art. 41 Abs. 1 SVG, Art. 30 Abs. 1 und 2 und 1. tagsüber40

2. bei beleuchteter Strasse nachts60

3. in einem beleuchteten Tunnel60

324. Fahren mit Standlicht oder mit Tagfahrlicht (Art. 41 Abs. 1 SVG,

Art. 30 Abs. 1 und 39 Abs. 2 VRV)

1. bei beleuchteter Strasse nachts40

2. in einem beleuchteten Tunnel40

32 Abs. 2 VRV)

325. Missbräuchliche Verwendung von (Art. 30 Abs. 4 und 1. Nebellichtern40

2. Nebelschlusslichtern40

3. Suchlampen40

4. Arbeitslichtern40

326. 1. Unnötiges Vorwärmen des Motors eines stillstehenden Fahrzeugs (Art. 33 Bst. a VRV)60