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Vernehmlassung 2017/35: Änderungen der Ordnungsbussenverordnung und der Bussenliste · 25 Seiten
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8. Verwenden eines nicht zum Fahrtschreiber passenden Einla-
geblattes (Art. 14a Abs. 5 ARV 1 und Art. 16 Abs. 1 ARV 2)40
9. Verwenden von nicht passendem Druckerpapier (Art. 14b Abs. 7 ARV 1)40
104. Nichtmitführen 1. der SDR-Ausbildungsbescheinigung (Art. 21 Bst. c SDR15)20
2. des SDR-Beförderungspapiers (Art. 21 Bst. c SDR)140
3. der schriftlichen Weisung (Unfallmerkblatt) bei SDR- Transporten (Art. 21 Bst. c SDR)140
105. Nichtentfernen oder Nichtabdecken der orangen Tafeln bei einem Transport ohne gefährliche Güter (Art. 21 Bst. d SDR)60
106. 1. Unterlassen der Meldung oder nicht rechtzeitiges Melden von Tatsachen, die eine Änderung oder Ersetzung eines Auswei ses oder einer Bewilligung erfordern (Art. 15 Abs. 4 und 26 Abs. 1 VZV16)20
2. Unterlassen der Meldung oder nicht rechtzeitiges Melden eines Wohnsitzwechsels am neuen schweizerischen Wohnsitz (Art. 26 Abs. 2 VZV)20
3. Unterlassen der Meldung von Änderungen auf den Fahrtschreiberkarten (Art. 13a Abs. 3 ARV 1)20
4. Unterlassen der Meldung der Beschädigung, der Fehlfunktion, des Verlustes oder des Diebstahls einer Fahrtschreiberkarte (Art. 13a Abs. 5 ARV 1)20
5. Unterlassen der Rückgabe der Fahrerkarte (Art. 13b Abs. 6 ARV 1)20
6. Unterlassen der Rückgabe der Werkstattkarte (Art. 13c Abs. 5 ARV 1)20
2. Motorfahrzeugführerinnen und -führer;
200. Überschreiten der zulässigen Parkzeit (Art. 48 Abs. 8 SSV)
Verkehrsregeln im ruhenden Verkehr a. bis 2 Stunden40
b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden60
c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden100
201. Erneutes Parkieren (Art. 48 Abs. 8 SSV)
1. innerhalb des gleichen Strassenzuges in der Blauen Zone,
ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben40
2. … 3. auf dem gleichen Parkplatz in der Blauen Zone, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben40
4. … 5. innerhalb des gleichen Strassenzuges auf einer Parkfläche mit Gebührenpflicht, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben40
6. innerhalb des gleichen Strassenzuges auf einer Parkfläche mit zeitlicher Beschränkung, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben40
7. auf dem gleichen Parkplatz mit Gebührenpflicht, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben40
8. auf dem gleichen Parkplatz mit zeitlicher Beschränkung, ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben40
202. Nicht oder nicht gut sichtbares Anbringen 1. der Parkscheibe am Fahrzeug (Art. 48 Abs. 4 und 10 SSV)40
2. des Parkzettels am Fahrzeug (Art. 48 Abs. 7 und 10 SSV)40
3. der «Parkkarte für behinderte Personen» am Fahrzeug (Art. 20a Abs. 4 VRV, Art. 65 Abs. 5 SSV)40
203. 1. Einstellen einer falschen Ankunftszeit auf der Parkscheibe (Art. 48 Abs. 4 SSV)40
2. Ändern der eingestellten Ankunftszeit, ohne wegzufahren (Art. 48 Abs. 4 SSV)40
3. Nichtingangsetzen der Parkuhr (Art. 48 Abs. 6 SSV)40
4. Verbotenes Nachzahlen (Art. 48 Abs. 8 SSV)40
5. Zahlen nach abgelaufener Parkzeit (Art. 48 Abs. 8 SSV)40
15 [AS 1985 620, 1989 2482, 1994 3006 Art. 36 Ziff. 3, 1995 4425 Anhang 1 Ziff. II 11 4866, 1997 422 Ziff. II, 1998 1796 Art. 1 Ziff. 18 und Art. 6, 1999 751 Ziff. II, 2002 419 1183. AS 2002 4212 Art. 29 Abs. 1]. Siehe heute die V vom 29. Nov. 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SR 741.621).
16 V vom 27. Okt. 1976 über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (SR 741.51).