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Vernehmlassung 2017/35: Änderungen der Ordnungsbussenverordnung und der Bussenliste · 25 Seiten
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Fr.
2. Unnötiges Laufen lassen des Motors eines stillstehenden
Fahrzeugs (Art. 33 Bst. a VRV)60
327. 1. Benützen einer Autobahn oder Autostrasse mit einem Motorrad mit einem Hubraum bis 50 cm3 (Art. 35 Abs. 2 VRV)60
2. Benützen einer Autobahn oder Autostrasse mit einem andern darauf nicht zugelassenen Motorfahrzeug (Art. 35 Abs. 1, 2 und 4 VRV)140
3. Benützen einer Autobahn oder Autostrasse mit Spikesreifen (Art. 35 Abs. 2 VRV)60
4. Abschleppen auf Autobahn oder Autostrasse weiter als zur nächsten Ausfahrt (Art. 35 Abs. 3 VRV)140
328. 1. Fahren auf Pannenstreifen von Autobahnen oder Autostrassen (Art. 36 Abs. 3 VRV)140
2. Benützen des äussersten linken Fahrstreifens auf Autobahnen mit mindestens 3 Fahrstreifen in gleicher Richtung durch Motorfahrzeuge, die nicht mehr als 100 km/h erreichen dürfen (Art. 36 Abs. 6 VRV)60
329. Behinderndes Befahren von Längsstreifen für Fussgänger (Art. 41 Abs. 3 VRV)60
330. Fahren mit nicht gut lesbaren Kontrollschildern (Art. 57 Abs. 2 VRV)60
331. Mitführen von einer in Bezug auf die bewilligten Sitzplätze überzähligen Person (Art. 60 Abs. 2 und 63 Abs. 2 VRV)60
332. Missachten des Nachtfahrverbots (Art. 91 Abs. 2 und 3 VRV)
a. bis eine Stunde100
b. um mehr als eine, aber nicht mehr als 2 Stunden200
(Art. 57 Abs. 2 VRV)
333. Fahren mit verdecktem(n) Kontrollschild(ern) durch 1. Ladung60
2. Lastenträger60
3. Arbeitsgeräte und dergleichen60
(Art. 57 Abs. 2 VRV)
334. Fahren mit verdeckter(n) Beleuchtungsvorrichtung(en) durch 1. Ladung60
2. Lastenträger60
3. Arbeitsgeräte und dergleichen60
335. Halten auf einem Fussgängerstreifen bei stockendem Verkehr (Art. 12 Abs. 3 VRV)60
336. Halten bei einer Strassenverzweigung auf der Fahrbahn für den Querverkehr bei stockendem Verkehr (Art. 12 Abs. 3 VRV)60
337. Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen (Art. 33 SVG, Art. 6 Abs. 1 und 2 VRV)140
338. Unzulässiges Mitführen einer Person auf Fahrzeugen zum Sachen transport und auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen (Art. 61 VRV)60
339. Befahren einer für Fussgänger bestimmten Verkehrsfläche mit einem motorisierten Rollstuhl oder einem Elektro-Stehroller durch eine nicht gehbehinderte Person (Art. 43a Abs. 1 VRV)40
4. Motorfahrzeugführerinnen und -führer; Bau- und Ausrüstungsvorschriften
400. Nichtmitführen
1. des Pannendreiecks (Art. 90 Abs. 2 der V vom 19. Juni 199517 über die technischen Anforderungen an Strassenfahr-
zeuge, VTS)40
2. des Unterlegkeils bei schweren Motorwagen (Art. 114 Abs. 1 VTS)40
3. der Bordapotheke bei Gesellschaftswagen (Art. 123 Abs. 4 VTS)40
4. eines vorgeschriebenen Feuerlöschers (Art. 114 Abs. 2 VTS)40
5. des Unterlegkeils bei Anhängern, deren Gesamtgewicht 0,75 t übersteigt (Art. 195 Abs. 3 VTS)40
17 SR 741.41