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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten

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8.12 Anbieter von obligatorischen Aus- oder Weiterbildungskursen mit

integriertem eLearning-Modul

8.121 Für die Durchführung von Aus- oder Weiterbildungskursen mit

integriertem eLearning-Modul müssen zusätzlich zu den Voraussetzungen gemäss Ziffer 8.111 und gegebenenfalls Ziffer 8.112 die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

8.1211 Die Lerninhalte, die mit integriertem eLearning-Modul angeboten werden, müssen dafür geeignet sein.

8.1212 Das eLearning-Modul muss Texte, Bilder, Schemas, Animationen/Filme, interaktive Übungen und Ähnliches enthalten. Jedes dieser Elemente ist mediengerecht aufzubereiten.

8.1213 Der Anbieter muss aufzeigen, dass der Präsenzunterricht auf das eLearning-Modul abgestimmt ist und das im Unterricht abgegebene Lehrmittel im Einklang mit dem eLearning-Modul steht.

8.1214 Das eLearning-Modul muss mit einem Online-Test abgeschlossen werden.

8.1215 Zum Präsenzunterricht wird nur zugelassen, wer den Online-Test des eLearning-Moduls bestanden hat.

8.1216 Zu Beginn des Präsenzunterrichts muss ein Einstiegstest bestanden werden. Ein nicht bestandener Einstiegstest darf einmal wiederholt werden.

8.2 Bewerbung

Wer als Anbieter von obligatorischen Aus- oder Weiterbildungen anerkannt werden will, muss der kantonalen Behörde beziehungsweise der von ihr mit der Durchführung des Anerkennungsverfahrens beauftragten Stelle ein Gesuch einreichen und mit schriftlichen Unterlagen nachweisen, dass die Anerkennungsvoraussetzungen gemäss Ziffer 8.1 erfüllt sind.

8.3 Verfahren

8.31 Aus- und Weiterbildungskurse

8.311 Es ist ein Administrationstool zu verwenden, worin alle für die

Anerkennung massgeblichen Angaben und Unterlagen elektronisch zu erfassen sind.

8.312 Ob die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist anhand der mit dem

Gesuch eingereichten Unterlagen und vor Ort zu überprüfen.

8.313 Sofern die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sind, anerkennt die

kantonale Behörde einen Anbieter.

8.314 Die Verweigerung der Anerkennung ist dem Beweber oder der Bewerberin

mittels einer formellen Verfügung zu eröffnen.

8.32 Aus- und Weiterbildungskurse mit integriertem eLearning-Modul