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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten
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5. Traktorfahrkurs
5.1 Handlungskompetenzen
Die Teilnehmenden:
5.11 überprüfen vor der Fahrt die Betriebssicherheit ihrer Fahrzeuge (Traktor
und Anhänger) und nehmen die nötigen Einstellungen vor;
5.12 sind mit den Fahrzeugen vertraut und manövrieren diese sicher unter
Berücksichtigung der Platzverhältnisse mit korrekter Blicktechnik;
5.13 führen die Fahrzeuge sicher, vorausschauend, partnerschaftlich und unter
Berücksichtigung der Fahrdynamik durch den Strassenverkehr;
5.14 kennen die häufigsten Unfallursachen;
5.15 können ihren Verkehrssinn selbständig weiterentwickeln, mögliche
Gefahren frühzeitig erkennen und angemessen darauf reagieren.
5.2 Lerninhalte
Rundumkontrolle (Überprüfung Betriebssicherheit); Einstellungen am Fahrzeug; Manövrieren; Fahren im Verkehr; Fahrtechnik; Verkehrstaktik; Grundlagen der Fahrdynamik; Blicktechnik; Geschwindigkeitsgestaltung; Bremstechnik; Sicherheitsabstand; vorausschauende, defensive und partnerschaftliche Fahrweise; Anwendung der Verkehrsregeln; Einschätzen von Verkehrspartnern; Gefahrenerkennung; Kenntnis der häufigsten Unfallursachen.
5.3 Anbieter
5.31 Voraussetzungen für die Anerkennung
Ein Anbieter wird anerkannt, sofern die Voraussetzungen gemäss Ziffer 8.1 erfüllt sind.
5.32 Bewerbung um die Anerkennung
Wer als Anbieter anerkannt werden will, muss ein Gesuch gemäss Ziffer 8.2 einreichen.
5.33 Anerkennungsverfahren
Für das Anerkennungsverfahren ist Ziffer 8.3 massgeblich.
5.34 Der Anbieter untersteht der Meldepflicht gemäss Ziffer 8.4.
5.35 Entzug der Anerkennung
Für den Entzug der Anerkennung ist Ziffer 8.5 massgeblich.
5.4 Durchführung
5.41 Anbieter:
5.411 Sie rüsten für die Dauer des Kurses die Teilnehmenden mit Schutzwesten und Funkgeräten aus.