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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten

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5. Traktorfahrkurs

5.1 Handlungskompetenzen

Die Teilnehmenden:

5.11 überprüfen vor der Fahrt die Betriebssicherheit ihrer Fahrzeuge (Traktor

und Anhänger) und nehmen die nötigen Einstellungen vor;

5.12 sind mit den Fahrzeugen vertraut und manövrieren diese sicher unter

Berücksichtigung der Platzverhältnisse mit korrekter Blicktechnik;

5.13 führen die Fahrzeuge sicher, vorausschauend, partnerschaftlich und unter

Berücksichtigung der Fahrdynamik durch den Strassenverkehr;

5.14 kennen die häufigsten Unfallursachen;

5.15 können ihren Verkehrssinn selbständig weiterentwickeln, mögliche

Gefahren frühzeitig erkennen und angemessen darauf reagieren.

5.2 Lerninhalte

Rundumkontrolle (Überprüfung Betriebssicherheit); Einstellungen am Fahrzeug; Manövrieren; Fahren im Verkehr; Fahrtechnik; Verkehrstaktik; Grundlagen der Fahrdynamik; Blicktechnik; Geschwindigkeitsgestaltung; Bremstechnik; Sicherheitsabstand; vorausschauende, defensive und partnerschaftliche Fahrweise; Anwendung der Verkehrsregeln; Einschätzen von Verkehrspartnern; Gefahrenerkennung; Kenntnis der häufigsten Unfallursachen.

5.3 Anbieter

5.31 Voraussetzungen für die Anerkennung

Ein Anbieter wird anerkannt, sofern die Voraussetzungen gemäss Ziffer 8.1 erfüllt sind.

5.32 Bewerbung um die Anerkennung

Wer als Anbieter anerkannt werden will, muss ein Gesuch gemäss Ziffer 8.2 einreichen.

5.33 Anerkennungsverfahren

Für das Anerkennungsverfahren ist Ziffer 8.3 massgeblich.

5.34 Der Anbieter untersteht der Meldepflicht gemäss Ziffer 8.4.

5.35 Entzug der Anerkennung

Für den Entzug der Anerkennung ist Ziffer 8.5 massgeblich.

5.4 Durchführung

5.41 Anbieter:

5.411 Sie rüsten für die Dauer des Kurses die Teilnehmenden mit Schutzwesten und Funkgeräten aus.