Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 168 Seiten
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R484-1088
4.3.1.3 Praktische Führerprüfung
Sind Sie mit den neuen Prüfungsmethoden einverstanden (Art. 74 i.V.m. Anh. 11 Ziff. VI)?
Ja Nein Keine Stellungnahme Nicht betroffen Kantone 2 230
Parteien 2 07
Dachverbände 1 02
Übrige Organisationen(angeschrieben) 18 72
Übrige (nicht angeschrieben) 28 2321
Zwischentotal 53, davon SFV: 13 Total 51 4032
Ja und Nein
Kantone Parteien Dachverbände Übrige Organisationen(angeschrieben)1
Übrige (nicht angeschrieben)6
Zwischentotal 7, davon IG WAB CH: 5 Total2
Zustimmung: SG, SO; SPS, SVP; SGV; ACS, AGVS, ATE - VCS, ASTAG, bfu, BUL, FMS, FRE, moto, Pro Velo, RC, SMFV, StVA TI, SVLT, SVSP, TCS, VSFB, 2rad; Agro, am, APSR-JU, Deuschle, F., Drive, ERFA, FL BeO, Forster, T., Gusev, A., Hediger, J., ifB, IG BS, jw, Lancashire, G., mm, MonAll, MonLin, MonLui, NGO, SFV ZG, Spatz, R., TCS AG, TCS TG, tl, Val, VSZG, VSZTG, ZFV
Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:
- Anh. 11 Ziff. VI 1 Bst. d als «Kann-Vorschrift» formulieren: Auf eine bundesrechtliche Pflicht zum Aufsitzen bei Motorradprüfungen sollte verzichtet werden [SG].
- Die bundesrechtliche Pflicht zum Aufsitzen wird begrüsst, weil sie im Vergleich zum Nachfahren eine bessere Beurteilbarkeit gewährleistet. Das Soziusfahren sollte bei allen Motorrad-Kategorien mindestens 30 Minuten dauern [SO].
- Anh. 11 Ziff. VI 2: Ein Motorradparcours auf einem Gelände ausserhalb des öffentlichen Strassenverkehrs ist aufgrund der weiten bundesgerichtlichen Definition der öffentlichen Verkehrsflächen in den wenigsten Kantonen realisierbar [SG, SO].
- Wir begrüssen die schweizweite Vereinheitlichung der Prüfungsfahrt für Motorrad auf einem Gelände ausserhalb des öffentlichen Strassenverkehrs. Dies unterstreicht den Stellenwert dieser Fahrübung als Bestandteil der Motorradprüfung [SPS; ATE - VCS, bfu, Pro Velo].
- Anh. 11 Ziff. VI 2 a-e: Es wird angeregt, die Manöver für den Motorradparcours analog asa-Richtlinie Nr. 7 Ziff. 12 zu formulieren [SG, SO].
Dass die Beurteilung neu auf Basis der festgestellten Handlungskompetenzen und nicht mehr aufgrund der Anzahl Fehler erfolgt, begrüsst die bfu, da damit nicht nur die Selbständigkeit der
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