Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 168 Seiten
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R484-1088
- Höchstens bei Lernfahrern vor dem 18. Altersjahr realistisch [AGVS, ASTAG, FRE; am, FL BEO, MonAll, MonLin, MonLui, tl, Val].
- Bei Berufslehren, für die ein Führerausweis nützlich/erforderlich ist, kann von den Lernenden nicht verlangt werden, dass sie den Lernfahrausweis frühzeitig bestellen [AGVS, ASTAG, FRE; am, FL BEO, MonAll, MonLin, MonLui, tl, Val]. Sinnvoller wäre, nach wie vor ein Mindestalter für die Fahrprüfung vorzuschreiben unter Berücksichtigung der in den Artikeln 39-45 formulierten Sonderregelungen [AGVS].
- Kaum realistisch und aus praktischer Sicht problematisch: Generell besteht heute auch in der Schweiz die Tendenz bei Jugendlichen, den Führerausweis später als bisher zu erlangen. Beginnt z.B. jemand erst nach der Lehre, Auto zu fahren, muss er ein Jahr lang warten, bis er gegebenenfalls eine Stelle antreten kann, bei welcher der Führerausweis verlangt wird [BE; SFV, SMFV, VSFB; Abegglen, P., APSR-JU, ASMCTI, aw, Drive, FGLWFL, FZ, jw, KBAV, mm, OFV (AR, AI, SG, TG), SF, SFV ZG, UFV, VSZG, ZFV].
- Die Realität wird sein, dass vielfach die Theorieprüfung mit 17 absolviert wird und dann erst zwei, drei Monate vor dem 18. Altersjahr resp. vor der praktischen Prüfung ev. die Fahrschule besucht. Die Theorie geht in dieser langen Zeit sicher vergessen und ob dann ohne entsprechende Auflagen und Kontrollen auch gefahren wird ist klar in Frage zu stellen [KBAV].
- Es macht keinen Sinn, jemanden nach abgeschlossener Fahrausbildung, z.B. 3 Monate nach Erhalt des Lernfahrausweises, noch weitere 9 Monate bis zur Führerprüfung warten zu lassen. Es wird dazu führen, dass nach Erhalt des Lernfahrausweises erst einmal 9 Monate abgewartet wird, bevor mit dem Fahren begonnen wird [Buchli, K., Drive, DriveGR, FahrEng, Grischa WAB AG, jw, Lancashire, G., ModEng, mm, ZFV].
- Vergleiche mit dem nahen Ausland hinken hier kräftig, denn diese Länder kennen das private Fahren mit Lernfahrausweisen gar nicht [Drive, jw, mm, ZFV].
- Ob ein Fahrschüler genügend Erfahrung mit sich bringt, soll wie bis anhin an der praktischen Führerprüfung getestet werden [Forster, T., Lancashire, G.]
- Fahrerfahrung hängt nicht zwingend mit einem bestimmten Zeitraum im direkten Zusammenhang. So kann es sein, dass jemand 3 Monate keiner Arbeit nachkommt und sehr viele Lernfahrten durchführt. Anderseits gibt es heute schon Leute die 2 Jahre im Besitz des Lernfahrausweises sind und nahezu keine Fahrpraxis aufweisen können [FS-Fur, FVO].
Keine Stellungnahme / nicht betroffen: BDP; CH Städte, SBV-USP; ACVS, moto, QAED, StVA TI, SVLT, VöV, 2rad; Emergency, FahrWet, FAid, fctsa, Frei, E., IVR-IAS, KiF, Koh, NGO, PostAuto, Reasco, SanA, SRC, ssb, SSK, VSGP
4.3.2.6 Motorräder
4.3.2.6.1
Sind Sie einverstanden, dass der Führerausweis der Kategorie A grundsätzlich nicht ohne Vorbesitz der Kategorie A2 (ggf. unter Anrechnung von max. zwei Jahren Vorbesitz der Kat. A1) erworben werden darf (Art. 17 Abs. 1 und 41 Abs. 2)?
Ja Nein Keine Stellungnahme Nicht betroffen Kantone4 18 61
Parteien 1 35
Dachverbände 0 21
4 Für den Kanton VD ist die Frage nicht klar gestellt: La réponse est «oui» s’il s’agit de permettre l’accès direct à la catégorie A uniquement pour les apprentis mécanicien en motocycles dès 18 ans. En revanche, s’il s’agit de permettre l’accès direct à la catégorie A pour tous les candidats, la réponse est «non». Seite 70 von 168