Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 54 Seiten

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O073-1332

praktischen Führerprüfung für den Erwerb der Kategorie B stichprobenartig und soweit die Verkehrssicherheit es zulässt, das Fahrzeug «genau zum Halten gebracht» werden muss (Anh. 12 Ziff. III Bst. D Ziff. 2.4 VZV). Die Anwendung der höchstmöglichen Bremskraft ist aber fakultativ und wird aus praktischen Gründen nur sehr selten von der zu prüfenden Person verlangt, weshalb die Vollbremsung oftmals auch nicht genügend geübt wird.

Aus diesem Grund soll künftig jeder Fahrschüler und jede Fahrschülerin systematisch im maximalen Verzögern des Fahrzeugs (Kat. B) geschult werden. Dazu genügt eine einstündige Lektion bei einem Fahrlehrer oder einer Fahrlehrerin.

Die energieeffiziente Fahrweise soll künftig als ordentliche Fahrweise vermittelt werden und nicht als besondere Fahrweise für jene, die Treibstoff sparen wollen. Sie soll deshalb obligatorisch bei einem Fahrlehrer oder einer Fahrlehrerin eingeübt werden und an der praktischen Führerprüfung auch geprüft werden. Mit dieser ebenfalls einstündigen Massnahme soll ein Beitrag an die Energiestrategie 2050 geleistet werden.

Beide Fahrlektionen lassen sich ohne weiteres in den Fahrschulunterricht eingliedern. Personen, die sich ausschliesslich privat unterrichten lassen wollen, müssen diese Module ebenfalls bei einem Fahrlehrer oder einer Fahrlehrerin absolvieren.

3.6 Praktische Führerprüfung

Die Anforderungen an die praktische Führerprüfung werden nicht mehr auf die Fehlervermeidung, sondern auf den Kompetenzerwerb ausgerichtet. In erster Linie wird es darum gehen, dass die Prüflinge viel selbständiger fahren und Entscheide treffen müssen (z.B. könnte eine Anweisung lauten: «Fahren Sie zum Hauptbahnhof. Unterwegs parkieren Sie in der Nähe eines Kioskes.») So muss der Fahrschüler oder die Fahrschülerin beweisen, dass er oder sie sowohl dem vorgegebenen Ziel korrekt folgen als auch eine zusätzliche Aufgabe bewältigen kann und folglich über die für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Kompetenzen verfügt.

3.7 Zweite Ausbildungsphase

Die Evaluation der Zweiphasenausbildung zeigte neben positiven Aspekten auch auf, dass die Sicherheitseffekte der Weiterausbildungskurse nicht im erwarteten Ausmass nachgewiesen werden können. Die bfu erklärt sich dies mit der anspruchsvollen Umsetzung und dem erst relativ späten Besuch der Weiterausbildungskurse. Auf der Grundlage des Evaluationsberichts soll die zweite Ausbildungsphase optimiert und besser auf die erste Ausbildungsphase abgestimmt werden6. Zu diesem Zweck werden einige Kursinhalte gestrichen, andere gestrafft und Themen von der zweiten in die erste Ausbildungsphase verschoben (insb. in die fahrtechnische Grundschulung und den Kurs Verkehrskunde). Auf diese Weise kann die Weiterausbildung von zwei auf einen Tag (sieben Stunden) verkürzt werden.

Als weitere Massnahme soll neu vorgeschrieben werden, dass die Weiterausbildung zwingend in den ersten sechs Monaten des Führerausweisbesitzes zu besuchen ist. Dies deshalb, weil die Evaluation der Zweiphasenausbildung gezeigt hat, dass Neulenkende die Weiterausbildung im Schnitt erst nach 16 Monaten (1. Tag) beziehungsweise 26 Monaten (2. Tag) besuchen. Statistisch ist aber das Unfallrisiko der Neulenkenden in den ersten Monaten nach der praktischen Führerprüfung am höchsten. Insofern werden die Weiterausbildungskurse heute deutlich zu spät besucht. Hinzu kommt, dass die Einstellungen der Neulenkenden zum Führen eines Motorfahrzeugs kurz nach der Führerprüfung besser beeinflusst werden können als gegen das Ende der dreijährigen Probezeit. Der Anreiz, diese Pflicht zu befolgen, wird mit einer abgestuften Bussenandrohung unterstützt.

6 Ausser auf den Evaluationsbericht der bfu stützen sich die Vorschläge zur Optimierung der zweiten Ausbildungsphase auf folgende Grundlagen der Kommission Qualitätssicherung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (KQS): Stefan Hünig, SAQ-Qualicon, Auditbericht, Expertenaudits 2012, obligatorische Weiterbildung; Franz Neff, Neff-Pidoux Wissensmanagement, Bericht zu einer Befragung ausgewählter Kursveranstalter zur Moderationskompetenz; Arbeitsgruppe Moderationskompetenz (eingesetzt von der KQS), Moderationskompetenz in den Weiterausbildungskursen, Handlungsbedarf und Vorgehensvorschläge; Stellungnahme der Interessengemeinschaft Weiterausbildungsanbieter Schweiz (IGWAB-CH) zum Evaluationsbericht der bfu.