Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/46: Änderung der Verordnung über die Militärversicherung (MVV); Krankenversicherungsprämie in der Militärversicherung · 9 Seiten
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soll vorerst mit einem Zuschlag zur Prämie für Leistungen bei Krankheit von 6.25 Prozent festgelegt werden. Dieser Zuschlag dürfte die Prämie der pensionierten Versicherten um nochmals etwa 20 Franken pro Monat erhöhen. Auch diese genannten Zahlen stehen unter dem Vorbehalt von allfällig nötigen Aktualisierungen der massgeblichen Bestimmungsfaktoren für die Prämienhöhe bis im Herbst 2017.
Bei der in Aussicht genommenen Pauschalisierung des Prämienzuschlags für die Unfalldeckung handelt es sich um eine vorläufige Regelung für die Einführungsphase. Sie ist dadurch bedingt, dass die Militärversicherung bei den Leistungen für die freiwillig Versicherten bisher keine Unterscheidung zwischen Aufwendungen für Krankheit und für Unfälle gemacht hat und deshalb vorläufig lediglich eine Schätzung vorgenommen werden kann. In den kommenden Jahren gilt es die bisher fehlende Unterscheidung der Kostenursache vorzunehmen und die entsprechenden Daten zu erheben. Gemäss der gesetzlichen Vorgabe ist bezüglich der Unfallkosten der freiwillig Versicherten ein Kostendeckungsgrad von 100 Prozent zu erreichen. Entsprechend wird gestützt auf das neue Datenmaterial in den kommenden Jahren zu prüfen sein, ob dieser Wert mit einem Prämienzuschlag von pauschal 6.25 Prozent der Leistungen bei Krankheit erreicht wird. Je nachdem wir der Pauschalzuschlag anzupassen oder auf eine konkrete Berechnung des Prämienzuschlages für die Unfalldeckung zu wechseln sein.
5 Inkrafttreten
Die Verordnungsänderungen sollen am 1. Januar 2018 in Kraft treten.