Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/52: Amtshilfeabkommen im Zollbereich mit den USA · 42 Seiten

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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Interessen beider Vertragsstaaten abträglich sind. Die USA machen den Abschluss eines Amtshilfeabkommens zur Bedingung, um eventuell, jedoch ohne Garantie, Verhandlungen über ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung zollrechtlicher Sicherheitsmassnahmen aufzunehmen. Die gegenseitige Anerkennung würde die Zollformalitäten bei der Einfuhr von Waren in die USA vereinfachen, weshalb die Schweiz ein Interesse daran hätte. Wie im Erläuternden Bericht erwähnt, führte die Eidgenössische Zollverwaltung bereits im Herbst 2013 eine Konsultation zu dieser Frage durch. Das Amtshilfeabkommen in der damaligen Fassung wurde klar abgelehnt. Die gegenseitige Anerkennung zollrechtlicher Sicherheitsmassnahmen war kein prioritäres Interesse der Wirtschaft. Die Verhandlungen über ein Amtshilfeabkommen wurden auf Wunsch der USA dennoch fortgeführt. Im Vordergrund stand deren Interesse, wirksamer gegen Zollwiderhandlungen vorgehen zu können. Trotz einiger in der neuen Fassung des Abkommens erreichter Kompromisse wurden Zwangsmassnahmen nicht ausdrücklich ausgeschlossen, wie dies die Schweiz gewünscht hatte. Bern konnte auch keine Bestimmung aufnehmen, die Amtshilfe bei Verletzung des Betriebs-, Geschäfts- oder Berufsgeheimnisses ausschliesst. Schliesslich lehnten die USA die Aufnahme einer Bestimmung mit ausdrücklicher Bezugnahme auf gestohlene Daten oder Ausforschungsbegehren kategorisch ab. Aus Sicht der FER weist das Abkommen deshalb offensichtliche Probleme bezüglich der Vertraulichkeit und Verwendung der Informationen (Datenschutz) auf. Da die aktuelle Situation von den Unternehmen, die in die USA exportieren, als befriedigend erachtet wird, ist zurzeit der Status quo die beste Option. Zudem trägt das WTO-Abkommen über die Handelserleichterungen der Amtshilfe im Zollbereich bereits sehr gut Rechnung.

Centre Patronal: Diese Vernehmlassung erfolgt im Hinblick auf ein mögliches Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung zollrechtlicher Sicherheitsmassnahmen mit den USA. Diese gegenseitige Anerkennung würde den Zugang zu einer gesicherten Lieferkette und «Expresskorridore» ermöglichen. Dies hätte hauptsächlich folgende Vorteile: reduzierte Sicherheitskontrollen, gemeinsame Zertifikationskriterien (sowie den erleichterten Zugang zu den betreffenden Zertifikationen), mehr Transparenz und flüssigere Warenströme. Die Zugehörigkeit zu einer anerkannt sicheren Lieferkette würde die Zollformalitäten vereinfachen und den Exportunternehmen Zeitverlust und andere Nachteile ersparen, was für die Wirtschaft unbestritten ein Vorteil wäre. Das Problem ist, dass die USA die Verhandlungen über diese gegenseitige Anerkennung vom Abschluss eines Amtshilfeabkommens abhängig machen, das die stärkere Zusammenarbeit bezüglich Verhütung, Untersuchung und Aufdeckung von Zollwiderhandlungen bezweckt. Unter solchen Voraussetzungen zu verhandeln ist nie angenehm, insbesondere wenn keine Garantie besteht, dass die USA überhaupt noch auf ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung eintreten bzw. ein solches abschliessen werden, nachdem die Amtshilfe angenommen wurde. Es könnte deshalb sinnvoll sein, dieses Abkommen mit einer Guillotineklausel zu versehen, sodass es hinfällig wird, wenn die gegenseitige Anerkennung nicht zustande kommt. Demgegenüber ist anzumerken, dass es bereits ein solches Abkommen mit der EU gibt. Im Übrigen sind im aktuellen Kontext der protektionistischen Tendenzen Amerikas Zweifel angebracht, ob die USA willens sind Abkommen abzuschliessen, die den Warenimport nach Amerika fördern. Bei den USA ist spürbar, dass die Motivation für den Abschluss des Abkommens hauptsächlich in der wirksamen Veranlagung von Zöllen und anderen Abgaben (Art. 3 des Abkommens) liegt. Hingegen könnte die Schweiz stark benachteiligt werden, falls die USA und die EU das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) abschliessen. In diesem Fall hätte die Schweiz keine andere Wahl als solche Abkommen abzuschliessen, um ihrerseits bilateral ein Freihandelsabkommen mit den USA auszuhandeln. Präsident Trump hat sich aber bereits gegen das TTIP ausgesprochen, was der Schweiz etwas Spielraum bei den Verhandlungen verschaffen dürfte, was den Abschluss des vorliegenden Abkommens deutlich weniger dringlich erscheinen lässt. Schliess-