Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/52: Amtshilfeabkommen im Zollbereich mit den USA · 42 Seiten

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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Amtshilfeabkommen abgeschlossen. Sodann wird anerkannt, dass es der Schweizer Delegation gelungen ist, die Interessen der Schweiz gut zu wahren. Von den Unternehmen kommt demgegenüber Widerstand. Der Nutzen eines Amtshilfeabkommens sei aus Sicht der Schweiz und insbesondere der Schweizer und Zürcher Wirtschaft nicht gegeben. Die Risiken und Nachteile seien demgegenüber zu gross. Im vorliegenden Text des Amtshilfeabkommens seien keine hinreichenden Verbesserungen zu erkennen. Die Hauptkritikpunkte würden bestehen bleiben.

ZG: Wir befürworten ein Amtshilfeabkommen nur unter der Voraussetzung, dass ebenfalls ein Abkommen zur Vereinfachung der Zollbehandlungen bei der Einfuhr von Waren in Kraft gesetzt wird, d. h. es muss ein zwingendes Junktim zwischen beiden Abkommen statuiert werden.

SO: Die USA und die Schweiz sind miteinander wirtschaftlich eng verflochten. Dabei weist die Schweiz gegenüber den USA eine positive Handelsbilanz auf. Für die Schweizer Exportwirtschaft sind der Abbau von administrativen und technischen Handelshemmnissen sowie die Gewährleistung der Rechtssicherheit von grosser Bedeutung. Die Solothurner Volkswirtschaft weist einen hohen Anteil exportorientierter Betriebe auf. Wir unterstützten deshalb grundsätzlich Bestrebungen, die der Erleichterung des internationalen Handels von Waren dienen. Allerdings sind wir der Meinung, dass der Abschluss eines Abkommens über die gegenseitige Anerkennung zollrechtlicher Sicherheitsmassnahmen (AEO) die Nachteile des Abschlusses eines Amtshilfeabkommens im Zollbereich mit den USA nicht aufzuwiegen vermag.

SP:

1. Die effiziente Verhütung, Untersuchung und Aufdeckung von Zollwiderhandlungen ist

im ureigenen Interesse von allen. Es darf nicht sein, dass Ehrliche schlechter wegkommen als Kriminelle und Schlaumeier, die sich ihren Zollverpflichtungen durch allerlei Tricks zu entziehen versuchen. Wer Zölle hinterzieht, begeht Diebstahl am Volk.

2. Ein Staat, der Zollwiderhandlungen nicht wirksam ahndet, geht Reputationsrisiken ein.

Die Schweiz sitzt hier im Glashaus. Noch immer denkt weltweit an die Schweiz, wer das Stichwort Schwarzgeld hört. Zu einer umfassend verstandenen Weissgeldstrategie gehört ein differenziertes Instrumentarium, das erlaubt, das Unterlaufen von Zollvorschriften wirksam zu bekämpfen.

3. Die weltweite Gewährleistung der Sicherheit in der internationalen Lieferkette liegt im

Sicherheitsinteresse der Schweiz. Dem im Zuge der Globalisierung um ein Vielfaches angestiegenen Güterumschlag und der massiven Verlängerung der Produktionsketten muss ein entsprechend ausgebautes Instrumentarium gegenüberstehen, das die Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen auf dem Gebiete der Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels sowie unlauterer und unrechtmässiger Finanzflüsse («illicit financial flows») und des Terrorismus beinhalten. Die Schweiz darf in diesen Anstrengungen nicht abseitsstehen, sondern hat als weltweit präsente, intensiv verflochtene und – global gesehen – 19.- grösste Wirtschaftsmacht eine bedeutende internationale Verantwortung auch im sicherheitspolitischen Bereich wahrzunehmen.