Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/52: Amtshilfeabkommen im Zollbereich mit den USA · 42 Seiten

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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

jetzigen Zeitpunkt durch das WTO-Abkommen über Handelserleichterungen genügend Rechnung getragen wird.

Die FDP.Die Liberalen lehnt das Amtshilfeabkommen im Zollbereich mit den USA ab. Die Risiken des Abkommens für die Schweizer Wirtschaft überwiegen die möglichen Chancen, die sich daraus ergeben könnten. Bereits 2013 hat die EZV in Wirtschaftskreisen eine Konsultation durchgeführt, um zu prüfen, ob ein Amtshilfeübereinkommen mit den USA auf Interesse stossen würde. Dies wurde klar abgelehnt. Trotz Anpassungen im Abkommen gelten verschiedene Kritikpunkte aus dieser Zeit auch für das vorliegende Projekt: Aus dem Amtshilfeübereinkommen resultierende Zwangsmassnahmen können nicht ausgeschlossen, die Vertraulichkeit der Informationen kann nicht garantiert und die von der Schweiz im Abkommen zugestandene Anwesenheit von ausländischen Behörden kann nicht akzeptiert werden. Demgegenüber stehen des Weiteren lediglich unsichere, mögliche Erleichterungen bei der Einfuhr von Waren in die USA als Chance für die Schweizer Wirtschaft. Solange die Risiken des Übereinkommens nicht entkräftet oder die Vorteile für die Wirtschaft überzeugend nachgewiesen werden können, ist der Abschluss dieses Abkommens nicht im Interesse der Schweiz.

Die Schweizerische Volkspartei (SVP) sieht im Amtshilfeübereinkommen keinen konkreten Mehrwert, lehnt das Abkommen deshalb ab und beantragt, auf den Abschluss des Abkommens zu verzichten. Im direkten Vergleich zum Vernehmlassungsentwurf vom Oktober 2013 sind im jetzigen Projekt keine hinreichenden Verbesserungen auszumachen, die einen Abschluss zum heutigen Zeitpunkt rechtfertigen würden. Die bereits im 2013 von der Schweizer Wirtschaft genannten Kritikpunkte sind auch heute noch dieselben geblieben: Ein Amtshilfeübereinkommen riskiert die Vertraulichkeit von Daten und beeinträchtigt die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Abgesehen vom fehlenden Nutzen, dürfte das bilaterale Amtshilfeübereinkommen für die Schweiz insgesamt wenig Mehrwert generieren, weil die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich bereits über das bestehende WTO-Abkommen über Handelserleichterungen abgedeckt wird. Das zur Vernehmlassung stehende Abkommen im Zollbereich liegt aus unserer Sicht damit ausschliesslich im Sinne der USA, währenddem die Schweiz sich nie ausdrücklich um ein solches Abkommen bemüht hat.

CVP: Die USA sind einer der wichtigsten Handelspartner der Schweiz. Ein reibungsloser Ablauf des Warenaustausches liegt somit im Interesse der Schweizer Wirtschaft. Die CVP steht klar zur Offenheit der Schweiz und setzt sich bereits seit Jahren für eine Verbesserung des internationalen Handels – nicht nur mit den USA – ein. Der Nutzen einer Vereinfachung des Handels muss jedoch auch immer mit den Risiken für die Schweizer Unternehmen abgewogen werden. Dieses Gleichgewicht ist aus Sicht der CVP mit dem vorliegenden Amtshilfeabkommen im Zollbereich mit den USA arg strapaziert.

scienceindustries: Zum jetzigen Zeitpunkt fehlen Informationen zu konkreten Vorteilen und Vereinfachungen in der gegenseitigen Zollabfertigung. Unter diesen Umständen lehnt der Verband den Abschluss eines Amtshilfeabkommens im Zollbereich mit den USA ab.

Die Fédération des Entreprises Romandes (FER) lehnt den Abschluss dieses Abkommens ab, da sie dessen potenziellen Vorteile für die Schweizer Wirtschaft als geringer einschätzt als seine Nachteile und Risiken: Das Abkommen sieht eine engere bilaterale Zusammenarbeit bezüglich Verhütung, Untersuchung und Aufdeckung von Zollwiderhandlungen vor, da Zollwiderhandlungen aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtung und des hohen Ausmasses des bilateralen Warenaustauschs den wirtschaftlichen, fiskalischen und handelspolitischen