Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/52: Amtshilfeabkommen im Zollbereich mit den USA · 42 Seiten

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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

onalen Exporte Neuenburgs aus. Das heisst aus unserer Sicht Weiterführung der Verhandlungen im Hinblick auf die Anerkennung des bei uns eingeführten Luftfrachtsicherheitssystems. Die AEO müssen langfristig den europäischen AEO gleichgestellt werden, die heute dank einer privilegierten Stellung insbesondere Schweizer Unternehmen im Logistikbereich Marktanteile streitig machen.

GE: Der Staatsrat hält ein Abkommen zur Anerkennung der zollrechtlichen Sicherheitsmassnahmen (AEO-Status) für sehr wichtig für die Schweizer Wirtschaft. Wir erachten diese Anerkennung als prioritär, weshalb wir das Amtshilfeabkommen vorbehaltlos unterstützen.

2.2.3 Kritik

Die sieben Kantone Nidwalden, Zug, Solothurn, Appenzell Innerrhoden, Waadt, Wallis und Jura sind der Vorlage gesamthaft gesehen eher kritisch oder kritisch eingestellt bzw. lehnen sie ab.

Die drei Parteien FDP.Die Liberalen, die Schweizerische Volkspartei (SVP) und die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) sowie die zwölf folgenden Organisationen und Unternehmen lehnen das Abkommen in der vorliegenden Form ab: Swiss Textiles, scienceindustries, Swissmem, Fédération des Entreprises Romandes (FER), Centre Patronal, Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie (FH), Schweizerischer Gewerbeverband (sgv), economiesuisse, Schweizerischer Anwaltsverband (SAV), Chambre de commerce, d’industrie et des services de Genève (CCIG), Solothurner Handelskammer (SHK) und Roche. Das Amtshilfeabkommen liegt nicht im Interesse der Schweiz. Sein Inhalt geht in verschiedenen Bereichen zu weit (fehlender Ausschluss von Zwangsmassnahmen und des Schutzes des Betriebs-, Geschäfts- und Berufsgeheimnisses, Anwesenheit von Angestellten, Übermittlung von Originaldokumenten, Erledigung von Amtshilfeersuchen, Vertraulichkeit und Verwendung der Informationen, Ausnahmen von der Verpflichtung zur Amtshilfe). Der Nutzen eines Abkommens über die gegenseitige Anerkennung zollrechtlicher Sicherheitsmassnahmen wird als gering erachtet. Die Möglichkeit, später ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zollrechtlicher Sicherheitsmassnahmen abschliessen zu können, rechtfertigt einen vorgängigen Abschluss des Amtshilfeabkommens nicht. Wenn schon ein Amtshilfeabkommen abgeschlossen werden sollte, müsste zwingend auch ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zollrechtlicher Sicherheitsmassnahmen und allenfalls auch ein Freihandelsabkommen abgeschlossen werden.

NW: Der Kanton Nidwalden unterstützt zwar grundsätzlich Erleichterungen im internationalen Handel, sieht aber im vorgesehenen Amtshilfeabkommen weitaus grössere Nachteile als Vorteile. Die Schweiz würde mit einem solchen Abkommen relativ viel hergeben, erhielte aber recht wenig zurück. Problematisch erachtet der Kanton Nidwalden insbesondere die Gefahr von Ausforschungen durch die USA, die Möglichkeit der Anwesenheit von amerikanischen Behörden bei Untersuchungen in der Schweiz und speziell auch der schlechte Schutz von Betriebs-, Geschäfts- und Berufsgeheimnissen. Insgesamt überwiegen unseres Erachtens die Nachteile, die durch den Abschluss eines Amtshilfeabkommens zu erwarten sind, gegenüber den erhofften Vorteilen aus einem solchen Abkommen. Der Kanton Nidwalden lehnt daher den Abschluss eines Amtshilfeabkommens mit den USA im Zollbereich ab und schliesst sich damit der Haltung der Schweizer Wirtschaftsverbände, welche sich bereits 2013 anlässlich einer ersten Vernehmlassung kritisch zu einem Amtshilfeabkommen geäussert haben, an (vgl. dazu insbesondere die Stellungnahme der Zürcher Handelskammer vom 17. August 2017 [an die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich]) und auch