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Vernehmlassung 2017/52: Amtshilfeabkommen im Zollbereich mit den USA · 9 Seiten

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Entwurf des deutschen Originaltexts für das Vernehmlassungsverfahren

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Amtshilfe zwischen ihren Zollverwaltungen

Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, nachfolgend „die Vertragsparteien“ genannt,

in der Erwägung, dass Zollwiderhandlungen den wirtschaftlichen, fiskalischen und handelspolitischen Interessen ihrer beiden Länder abträglich sind,

in der Erwägung, dass die korrekte Veranlagung von Zöllen und sonstigen Abgaben gewährleistet sein muss,

in Würdigung des Bedürfnisses nach internationaler Zusammenarbeit in Angelegenheiten, die sich auf die Handhabung und den Vollzug des Zollrechts ihrer beiden Länder beziehen,

in Bekräftigung der Absicht, dieses Abkommen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben umzusetzen,

in der Überzeugung, dass die Zollverwaltungen gemeinsam wirksamer gegen Zollwiderhandlungen vorgehen können,

haben Folgendes vereinbart:

Art. 1 Begriffe

In diesem Abkommen bedeuten:

1. „Zollverwaltung“: in der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Eidgenössische

Zollverwaltung, die dem Eidgenössischen Finanzdepartement angehört, und in den Vereinigten Staaten von Amerika die Zoll- und Grenzschutzbehörde (United States Customs and Border Protection) sowie die Einwanderungs- und Zollvollzugsbehörde (United States Immigration and Customs Enforcement), die beide dem Ministerium für Innere Sicherheit (Department of Homeland Security) angehören;

2. „Zollrecht“: die Gesetze und sonstigen Vorschriften über die Ein-, Aus- und Durchfuhr

und den Verkehr von Waren, die von den Zollverwaltungen vollzogen werden und die sich auf Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben oder auf Verbote, Einschränkungen