Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/63: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern) · 53 Seiten

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physioswiss hält fest, dass in der Gesetzesvorlage vordergründig mit der Stärkung der Qualität argumentiert werde, aber im Mittelpunkt der Aspekt stünde, eine mögliche Versorgungsverknappung über verschärfte Zulassungsverfahren zu erzielen und damit Kosten zu sparen. In Zeiten des Fachkräftemangels, der zu einer Unterversorgung der Bevölkerung und zu langen Wartefristen führt, findet physioswiss dies sehr bedenklich. Ebenso wird kritisiert, dass in der Gesetzesvorlage keine ersichtliche Koordination mit dem GesBG vorhanden sei.

SOS Médecins begrüsst es ausserordentlich, dass das FZA und seine Anhänge im Rahmen von Artikel 36 KVG uneingeschränkt angewendet werden sollen. Die Organisation vertritt hingegen gestützt auf verschiedene Quellen die Meinung, dass in keiner Studie ein Zusammenhang zwischen der Anzahl freipraktizierender Ärztinnen und Ärzte und dem Anstieg der Gesundheitskosten aufgezeigt wurde. Sie ist ausserdem der Ansicht, dass der vorgeschlagene Wortlaut von Artikel 55a der Bundesverfassung widerspricht.

Die SSO kann, soweit die Humanmediziner betreffend, in vielen Punkten die von der FMH eingereichte Stellungnahme vom 20. Oktober 2017 unterstützen.

Gemäss der Swiss Medi Kids AG verringert der Zulassungsstopp die Möglichkeiten, genügend Kinderärzte für die zentralen Standorte mit grossen Einzugsgebieten zu rekrutieren, um damit die Versorgung der Kleinsten sicherzustellen. Swiss Medi Kids AG beantragt daher, dass die Teilrevision klarstellt, dass Kinder- und Jugendärzte von der Zulassungsregulierung ausgenommen werden oder eventualiter Ausbildungen an gleichwertigen deutschen und österreichischen Spitälern derjenigen in der Schweiz gleich gestellt werden.

SW!SS REHA und die VAKA lehnen die vorgesehenen Massnahmen zur Beschränkung der Zulassung von Leistungserbringern ab. Die vorgeschlagene Teilrevision führe unter dem Vorwand der Kostensenkung und Qualitätsentwicklung zu einem signifikant höheren administrativen Aufwand und zu mehr Steuerung durch Bund, Kantone und die Versicherer. Die vorgesehenen Massnahmen würden gemäss SW!SS REHA faktisch zu einem Drei-Hürden-System entlang der drei vorgeschlagenen Interventionsebenen führen, die wiederum mit vielen regulatorischen Unterpunkten verbunden wären, die mindestens teilweise auch noch fast beliebig ausgebaut werden könnten.

Der VLSS hält fest, dass die Gesetzesvorlage in Bezug auf die bestehende Regelung gewisse Verbesserungen beinhalte, sie aber im Sinne einer Überregulierung deutlich über das Ziel hinausschiesse. Insofern äussert sich der VLSS ablehnend zur Gesetzesvorlage.

Kantonale Ärztegesellschaften

Die KKA und die AeG BL stehen der Vorlage grundsätzlich ablehnend gegenüber. Dies bedeute nicht, dass die KKA und die AeG BL jegliche Regelungen ablehnen würden. In der vorgeschlagenen Form erscheine sie aber für die Ärzteschaft als nicht akzeptabel. Namentlich sei mit mehr Bürokratie für alle zu rechnen. Mit den neuen Zulassungsregelungen der KVG-Revision würde die staatliche Planung und Kontrolle des ambulanten Leistungsangebots und der Zulassung von Ärzten als Leistungserbringer massiv verschärft und erhöht werden. Die Vorlage sei des Weiteren monokausal von der These einer angebotsgesteuerten Nachfrage geprägt. Die Ärztedichte ist indessen als Mengen- und Steuerungsinstrument ungeeignet. Es bestehe keine klare Korrelation zwischen Ärztedichte und ärztlichen Leistungen an Patienten. In Wirklichkeit würde die Nachfrage durch vielfältige Faktoren bestimmt, namentlich auch durch das Verhalten der Bevölkerung. Doch die Nachfrageseite würde – wohl aus politischen Gründen – in der Gesetzesvorlage geschont.

Neben der Gesamtlimitierung der Zahl ambulanter Ärzte würden nach der AGZ, MedGes BS und der VHBB noch mehr administrative Hürden für die Gründung und den Betrieb von Arztpraxen aufgestellt. Das Massnahmebündel würde in Verbindung mit der geplanten Verschlechterung der Ertragssituation der Praxen infolge der nicht mehr betriebswirtschaftlich korrekt kalkulierten Tarife und der zu tiefen Taxpunktwerte einen bereits jetzt festzustellenden Trend massiv verstärken: dass der selbständige Arztberuf immer unattraktiver wird, und immer mehr gut ausgebildete Ärzte lieber in Spitälern verbleiben als den Sprung in die Praxis zu wagen, respektive Ärzte ihre Praxen schliessen und zurück in Anstellungsverhältnisse in ambulanten ärztliche Institutionen gehen.