Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/63: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern) · 53 Seiten

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Stattdessen seien gemäss der KKA, der MedGes BS, der VHBB, der GAeSO, der AGZ und der AeG BL bezüglich der ärztlichen Tätigkeit in der für die Zulassung beantragten Fachdisziplin zu verlangen, dass Ärzte mindestens drei Jahre an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der für die Zulassung beantragten Fachdisziplin ärztlich tätig sind. Was den Fortbildungsnachweis anbelangt, müssen sich Ärzte nach Erwerb des Weiterbildungstitels (Facharzt) während ihres ganzen Berufslebens fortbilden. Der Fortbildungsnachweis müsse in allen 46 Fachgebieten regelmässig periodisch eingefordert werden. Dies sei ein klar belegbares und einfach überprüfbares Qualitätskriterium. Hinsichtlich der Sprachkompetenz ist zu fordern, dass Ärzte die in ihrer Tätigkeitsregion erforderliche Sprachkompetenz in einer in der Schweiz abgelegten Sprachprüfung nachweisen müssen.

Die AMGe und die SMSR halten fest, dass die Ärztinnen und Ärzte gewisser französischsprachiger Kantone, insbesondere des Kantons Genf, dem Grundsatz einer Zulassungsregelung zustimmen. Sie seien sich dieser Notwendigkeit bewusst geworden, als Ärztinnen und Ärzten in die Schweiz gekommen sind, die mit dem schweizerischen Gesundheitssystem nicht vertraut waren, in gewissen Fällen über eine lückenhafte Ausbildung verfügten und von Gesellschaften angestellt wurden, die in gewinnbringenden Marktnischen tätig sind und kaum Interesse an der langfristigen Befriedigung der Bedürfnisse der Bevölkerung haben. Als Beispiel erwähnen sie das Beratungsmodell, das im Kanton Genf eingeführt worden ist. Sie sind der Ansicht, dass die Ärztinnen und Ärzte nicht für das Kostenwachstum verantwortlich sind und willkürliche administrative Massnahmen lediglich zu einer rascheren Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen, was einen Effizienzverlust und eine Demotivierung der Leistungserbringer zur Folge hat.

Die AGZ ist der Auffassung, dass in dieser Diskussion zurzeit die falschen Schlüsse gezogen und betreffend die Steuerung des ambulanten Sektors die falschen Massnahmen ergriffen werden. Es sei zu befürchten, dass das Ziel einer Kostendämpfung gar nicht erreicht werden könne, sondern es zu einem zusätzlichen Kostenanstieg kommen werde.

Die GAeSO ist der Ansicht, dass auch diese Revision wieder vordringlich pekuniär bedingt und motiviert sei. Es werde eine Vorlage präsentiert, welche zwar immer noch gewisse Verbesserungen beinhalte, aber im Sinne einer Überregulierung deutlich über das Ziel hinausschiesse. Bevor man versuche, die Kosten im Gesundheitswesen «in den Griff» zu bekommen, sollte man daher zuerst eine Analyse der Situation vornehmen, um zu sehen, an welchen Punkten

– wenn überhaupt – eingegriffen werden könnte. Die bisherige Basis reiche dazu nicht aus, wenn eine sachliche Auseinandersetzung im Zentrum stehen soll.

Der SMCJU erscheint es schlüssig, ein System aufzubauen, das eine bedarfsorientierte geografische Verteilung der medizinischen Versorgung vorsieht. Weiter erachtet sie es als wichtig, dass eine Regelung auf kantonaler Ebene möglich ist. Sie fordert hingegen, dass die zweite Interventionsebene angepasst wird. Von der Vertragsfreiheit, die der Bundesrat den Versicherern übertragen will, soll abgesehen werden und dafür soll diese Kontrollaufgabe einem unabhängigen und von den Versicherern explizit getrennten Organ übertragen werden, damit jeglicher Interessenkonflikt vermieden werden kann.

Die SMVS stellt sich vollumfänglich hinter die Stellungnahmen der FMH, KKA und BEKAG.

Sie ist der Ansicht, dass der Prämienanstieg nicht in direktem Zusammenhang steht mit der Anzahl Ärztinnen und Ärzte, die im ambulanten Bereich zu Lasten der Grundversicherung tätig sind. Vielmehr sei der Kostenanstieg auf die tatsächliche Zunahme des Bedarfs an medizinischen Ressourcen aufgrund der steigenden Fallzahlen zurückzuführen, was teilweise durch die Bevölkerungsalterung, medizinische Fortschritte und eine bessere Versorgung verschiedener chronischer und seltener Krankheiten bedingt sei. Ihrer Meinung nach stellt jede substanzielle Änderung des heutigen Gesundheitssystems ein beträchtliches Risiko in Bezug auf das System als Ganzes dar. Man würde sich auf die Ärztinnen und Ärzte, insbesondere jene des ambulanten Bereichs, einschiessen, obwohl es offensichtlich sei, dass sich je nach Region ein mehr oder weniger grosser Ärztemangel abzeichne. Sie ist der Ansicht, dass bei den Spezialistinnen und Spezialisten im Wallis anzahlmässig immer noch ein Aufholbedarf besteht, damit in verschiedenen Fachgebieten bei nicht lebensnotwendigen Konsultationen vernünftige Termine angeboten werden können.