Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/67: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) (Aufhebung der Umtauschfrist von Banknoten) · 13 Seiten
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1 Einleitung
1.1 Gegenstand der Vernehmlassung
Mit der Revision des WZG soll die Umtauschfrist von Banknoten ab der sechsten Serie aufgehoben werden. Damit wird eine Angleichung an die Umtauschregimes der bedeutenden Währungen erreicht. So kann die Bevölkerung zurückgerufene Banknoten künftig unbegrenzt bei der SNB eintauschen. Mit der Aufhebung der Umtauschfrist erhält der Schweizerische Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden (Fondssuisse) kein Geld mehr von der SNB beim Ablaufen der Banknoten. Der Fondssuisse verfügt jedoch über ein komfortables Kapital, das ihm erlaubt, seine Tätigkeit zu finanzieren. Ende 2016 belief sich das Eigenkapital des Fonds nach einer relativ stabilen Entwicklung seit der letzten Auszahlung der SNB im Jahr 2000 (244 Mio.) auf 269 Millionen Franken.
Anlässlich der Revision soll beim Ersatz von beschädigten Münzen oder Noten ein Abzug vom Nennwert eingeführt werden, soweit die Münzen oder Noten anders als durch den gewöhnlichen Umlauf beschädigt wurden. Im Grundsatz bleibt der Umtausch von beschädigten Münzen oder Noten aber kostenlos.
1.2 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens
Die Vernehmlassung zu den obgenannten Änderungsvorschlägen wurde am 16. August eröffnet und dauerte bis zum 16. November 2017.
Das EFD hat insgesamt 44 Stellungnahmen erhalten, 36 von den 53 Vernehmlassungsadressaten, davon 25 von Kantonen, sowie 8 spontane Eingaben. 4 der 48 eingegangenen Antworten gaben den Verzicht auf eine Stellungnahme bekannt. Somit liegen
44 Stellungnahmen vor.
Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen Teilnehmerkategorie Anzahl Stellungnahmen Kantone und Gemeinden Politische Parteien Dachverbände und Vertreter der Wirtschaft Weitere interessierte Kreise Total