Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/67: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) (Aufhebung der Umtauschfrist von Banknoten) · 13 Seiten

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mit Blick auf künftig zu erwartende Klimaereignisse erhalten bleiben. Für TG trifft die vorgesehene Aufhebung direkt den Fondssuisse, der der Schweiz seit über 100 Jahren wichtige Dienste leistet. Als Beispiele werden Lothar, Bondo und die Frostschäden 2017 genannt. Zudem gebe es keine währungs- und sozialpolitischen Argumente, die für diese Gesetzesänderung sprächen. Sollte der Gesetzgeber an der Revision festhalten, wäre es für den Kanton TG unabdingbar, die Nationalbank gesetzlich zu verpflichten, den Fondssuisse bei ausserordentlichen Ereignissen zu unterstützen. VS hält fest, dass die Umtauschfrist weder weltweit einmalig sei noch von den internationalen Instanzen infrage gestellt werde Die Beibehaltung der Frist sei auch im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Steuerbetrug und Geldwäscherei gerechtfertigt, namentlich insofern ein nicht vernachlässigbarer Teil der Tausendernoten zu illegalen Zwecken gehalten werde. Seines Erachtens werden die Risiken im Zusammenhang mit Naturgefahren und das Ausmass der Schäden weiter steigen. Die Kosten und die Häufigkeit von Extremereignissen wegen des Klimawandels dürften ebenfalls zunehmen. Deshalb würde die Änderung des WZG langfristig nicht ohne finanzielle Auswirkungen auf Bund und Kantone bleiben.

Die Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz beantragt, auf die Vorlage zu verzichten. Wegen des sich verändernden Klimas und den damit einhergehenden Naturkatastrophen sei von steigenden Ausgaben des Fondssuisse auszugehen. Die Landwirtschaft sei allein mit den Frostschäden 2017 sehr stark betroffen gewesen. Der Fondssuisse stelle für sie eine einfache und unbürokratische Hilfe dar.

Der Regierungskonferenz der Gebirgskantone, der UR, OW, GL, GR, TI und VS angehören, bereitet die Vorlage zur Aufhebung der Umtauschfrist ernsthafte Sorgen. Sie ist nicht überzeugt, dass der Fonds seine Tätigkeit aus seinen Eigenkapitalerträgen finanzieren kann, zum einen wegen der aufgrund des Klimawandels zu erwartenden Zunahme der Schadenfälle und zum andern wegen des ungewissen Börsenverlaufs. Sie ersucht deshalb den Bundesrat, für eine gleichwertige Kompensation bei der Finanzierung des Fonds zu sorgen. In ihren eigenen Stellungnahmen haben sich die Kantone NW, GL, GR und TI für die Änderung ausgesprochen.

Der Kanton SZ teilte mit, auf eine Stellungnahme zu verzichten, da die Vorlage keine direkten finanziellen Auswirkungen auf die Kantone habe. Der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband haben ebenfalls auf eine Stellungnahme verzichtet.

2.2 Politische Parteien

Die FDP ist mit der Aufhebung der Frist einverstanden. Ihres Erachtens hat Bargeld eine Funktion als Wertaufbewahrungsmittel. Es sei deshalb nicht haltbar, dass Banknoten nach 20 Jahren ihren Wert verlieren. Dass der Fondssuisse bisher den Gegenwert nicht fristgerecht umgetauschter Noten erhielt, sei zudem kein hinreichendes Argument, um die Umtauschfrist nicht aufzuheben. Die letzte Zahlung von 244 Millionen Franken im Jahr 2000 ermögliche es dem Fondssuisse noch über Jahre hinweg Unterstützung zu leisten.

Auch die SVP begrüsst die Aufhebung der Umtauschfrist. Diese Praxisänderung stelle für die Besitzer von älteren Banknoten einen Mehrwert dar.

Die GLP befürwortet die Aufhebung der Umtauschfrist ebenfalls, weil diese Frist im Vergleich mit den internationalen Leitwährungen eine Ausnahme darstelle. Die Revision sollte ihrer Meinung nach vor dem 1. Mai 2020 in Kraft treten, damit der Fondssuisse nicht weit über seinen Bedarf hinausgehende Mittel erhalte. Umgekehrt erwartet die GLP, dass der Bundesrat dem Parlament Lösungsvorschläge unterbreitet, wenn die Mittel des Fonds nicht ausreichen sollten.