Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/67: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) (Aufhebung der Umtauschfrist von Banknoten) · 13 Seiten
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Hilfe des Fondssuisse bei ausserordentlichen Naturereignissen, die in Zukunft noch zunehmen dürften, nicht mehr sichergestellt werden. Sollte die Umtauschfrist ersatzlos gestrichen werden, müsse die SNB gesetzlich verpflichtet werden, den Fondssuisse bei der Bewältigung von Schäden durch ausserordentliche Naturereignisse finanziell zu unterstützen.
Agora (landwirtschaftlicher Dachverband Westschweiz) und Prométerre (Waadtländer Vereinigung zur Förderung der landwirtschaftlichen Berufe) lehnen die Aufhebung der Umtauschfrist ab. Ihrer Ansicht nach würde diese zum Wegfall wesentlicher Mittel für den Fonds in Zeiten zunehmender Naturkatastrophen führen.
2.4 Weitere interessierte Kreise
Die SNB befürwortet den Vorschlag. Ihres Erachtens stellt die Umtauschfrist im internationalen Vergleich eine Ausnahme dar, die korrigiert werden sollte und die für die meisten Nutzer von Bargeld nur schwer nachvollziehbar sei. Zudem hätten sich die Lebensumstände insbesondere bei der Mobilität sowie den internationalen wirtschaftlichen Verflechtungen seit 1921, als die 20-jährige Frist eingeführt wurde, stark verändert. Auch die Lebenserwartung sei seither um mehr als 25 Jahre gestiegen. Schliesslich sollten nach Auffassung der SNB für die Münzen und Banknoten die gleichen Regeln zur Anwendung kommen.
Die Post hält die Aufhebung der Frist, die in anderen Ländern geltende Praxis entspreche, für angemessen.
Der Fondssuisse lehnt die vorgeschlagene Änderung ab. Seiner Ansicht nach bestehen keine stichhaltigen Gründe für die Aufhebung der Umtauschfrist, die weder durch verfassungsrechtliche noch völkerrechtliche Verpflichtungen begründet sei und die keine Gefahr für den Ruf der Schweiz darstelle. Zudem bereite diese Frist keine Probleme und sollte vielmehr besser bekannt gemacht statt einfach aufgehoben werden. Darüber hinaus sei die Umtauschfrist ein Instrument im Kampf gegen Schwarzgeld, Steuerdelikte und Geldwäscherei, die noch dadurch verstärkt würden, dass es in der Schweiz eine Tausendernote gebe. Weiter weist der Fondssuisse darauf hin, dass die allfällige Höhe der nächsten Auszahlung der SNB kein Grund sei, um die Zahlung an den Fonds, der mit seinen Entschädigungen die öffentliche Hand entlaste, ganz einzustellen. Dies hätte mögliche indirekte Auswirkungen auf Bund und Kantone. Wegen der zu erwartenden Zunahme von Extremereignissen sei nicht auf den Bedarf in Normal-, sondern in Extremjahren abzustellen. Sollte die Umtauschfrist aufgehoben werden, beantragt der Fondssuisse im WZG die Verpflichtung aufzunehmen, dass die SNB den Fonds in ausserordentlichen Notlagen alimentieren muss.
Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG), die den Fonds 1901 gegründet hat, lehnt die Aufhebung der Umtauschfrist ebenfalls ab. Es bestehe kein internationaler Druck, Banknoten für unbefristet gültig zu erklären. Die Zunahme von Naturkatastrophen würde dadurch die öffentliche Hand zusätzlich belasten. Im Übrigen schliesst sich die SGG der Stellungnahme und den Argumenten des Fondssuisse an.
Transparency International Schweiz lehnt den Vorschlag ab, weil die Aufhebung der Umtauschfrist illegalen Aktivitäten wie Korruption, Steuerhinterziehung sowie dem Halten von Schwarzgeld und dem organisierten Verbrechen weiter Vorschub leisten würde. Die Attraktivität der Bargeldhaltung von Schweizerfranken habe seit der Finanz- und Schuldenkrise und auch angesichts des tiefen Zinsniveaus zugenommen. Die Beliebtheit der Tausendernote zeige ausserdem, dass diese nicht nur für Sparer attraktiv sei, sondern auch im Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten. Dass bald eine neue Tausendernote in Umlauf gesetzt werde, stehe dem internationalen Trend entgegen. Ihrer Meinung nach sollte die Tausendernote abgeschafft werden. Die Problematik verschärfe sich zusätzlich, wenn die Umtauschfrist für alte Banknotenserien aufgehoben werden sollte.