Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/67: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) (Aufhebung der Umtauschfrist von Banknoten) · 13 Seiten
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Zusammenfassung
Bei der Vernehmlassung, die vom 16. August bis zum 16. November 2017 dauerte, gingen 44 Stellungnahmen ein.
Aufhebung der Umtauschfrist von Banknoten
Die Mehrheit der Kantone, die sich vernehmen liessen (17/25), befürworten die Aufhebung der Umtauschfrist von Banknoten. Sie sind insbesondere der Ansicht, dass diese Aufhebung der internationalen Praxis entspricht und der Bevölkerung garantiert, dass die Banknoten die Gültigkeit nicht verlieren. Ausserdem weisen sie darauf hin, dass der Fondssuisse ausreichend dotiert sei und die vorgeschlagene Änderung somit keine Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte habe. VD befürwortet die Aufhebung der Umtauschfrist als atypische Praxis, die sich kaum mit dem Safe-Haven-Status des Schweizerfrankens vereinbaren lasse, wünscht aber eine Abklärung der künftigen Bedürfnisse des Fondssuisse durch den Bundesrat. ZG spricht sich für die Aufhebung der Frist aus, allerdings erst ab der achten Banknotenserie, damit der Fondssuisse nochmals das Geld der SNB erhalte. SH stimmt der Aufhebung der Umtauschfrist zu, möchte jedoch Zuwendungen der SNB an den Fonds beibehalten. Sechs Kantone (OW, UR, SG, TG, VS, JU) lehnen die Aufhebung der Frist ab. Als Hauptgrund wird der Wegfall von wesentlichen Mitteln für den Fonds namentlich im Hinblick auf die Zunahme von Naturkatastrophen aufgrund des Klimawandels genannt. Auch die Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz und die Regierungskonferenz der Gebirgskantone lehnen die Vorlage aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Finanzierung des Fondssuisse ab.
Bei den politischen Parteien sind die Meinungen geteilt. Die FDP, die SVP und die GLP stimmen der Aufhebung der Umtauschfrist zu. Die Aufhebung ist ihres Erachtens gerechtfertigt, da die Noten eine Funktion als Wertaufbewahrungsmittel haben (FDP), insofern sie einen Mehrwert für die Besitzer von älteren Banknoten darstellt (SVP), der internationalen Praxis entspricht (GLP) und der Fonds ausreichend dotiert ist (FDP, GLP). Hingegen lehnen die SP und die CVP die Aufhebung der Frist ab. Nach Ansicht der SP würde mit der Aufhebung die Attraktivität des Schweizer Bargelds und insbesondere der grossen Noten, die Steuerhinterziehung begünstigen, steigen, und dem Fondssuisse würden wesentliche Mittel entgehen. Die CVP sieht kein akutes Bedürfnis für diese Gesetzesänderung. Ihres Erachtens würde damit der Fondssuisse geschwächt, der mit dem Klimawandel künftig noch wichtiger werden dürfte, ein unabdingbares Instrument für Berg- und Randregionen darstelle und ein Ausdruck der Solidarität zwischen den Regionen sei.
Bei den Dachverbänden der Wirtschaft stimmen der SGV und der SGB dem Vorschlag zu. Der SGB hält die Aufhebung der Umtauschfrist für angemessen, insofern keine der wichtigen internationalen Währungen eine solche Frist kenne. Ausserdem werde die Zahlung an den Fondssuisse 2020 einem Vielfachen dessen entsprechen, was der Fonds für seine Tätigkeit benötige. Der Schweizer Bauernverband lehnt die Änderung ab. Seines Erachtens wird der Fonds wegen der Klimaveränderung und der damit einhergehenden Naturkatastrophen in Zukunft mehr Mittel benötigen. Zudem könne mit der Umtauschfrist das Fälschen der Banknoten verhindert werden; die Aufhebung der Frist würde illegale Aktivitäten fördern. Der Schweizerische Weinbauernverband stimmt der Aufhebung der Umtauschfrist unter der Voraussetzung zu, dass Zuwendungen der SNB an den Fonds und allenfalls weitere Akteure beibehalten werden.
Bei den weiteren interessierten Kreisen begrüsst die Post die Aufhebung der Frist, was der Praxis in anderen Ländern entspreche. Auch die SNB befürwortet den Vorschlag. Ihres Er-