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Vernehmlassung 2017/72: Totalrevision der EFD-Quellensteuerverordnung · 10 Seiten

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1. bei Personen, die eine Nebenerwerbstätigkeit ausüben, für die Nebenerwerbseinkünfte,

2. bei Personen, die Leistungen nach Artikel 18 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 19463 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) erhalten;

e. Tarifcode E: bei Personen, die im vereinfachten Abrechnungsverfahren nach den Artikeln 20−23 besteuert werden;

f. Tarifcode F: bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern nach der Vereinbarung vom 3. Oktober 19744 zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgänger und den finanziellen Ausgleich zugunsten der italienischen Grenzgemeinden, die in einer italienischen Grenzgemeinde leben und deren Ehemann oder Ehefrau ausserhalb der Schweiz erwerbstätig ist;

g. Tarifcode G: bei Ersatzeinkünften nach Artikel 3, die nicht über die Arbeitgeber an die quellensteuerpflichtigen Personen ausbezahlt werden;

h. Tarifcode H: bei ledigen, geschiedenen, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebenden und verwitweten Personen, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten;

i. Tarifcode L:bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern nach dem Abkommen vom 11. August 19715 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-D), welche die Voraussetzungen für den Tarifcode A erfüllen;

j. Tarifcode M: bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern nach dem DBA-D, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode B erfüllen;

k. Tarifcode N: bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern nach dem DBA-D, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode C erfüllen;

l. Tarifcode O: bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern nach dem DBA-D, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode D erfüllen;

m. Tarifcode P: bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern nach dem DBA-D, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode H erfüllen.

n. Tarifcode Q: bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern nach dem DBA-D, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode G erfüllen.

2Der Steuersatz für Einkünfte, die nach Absatz 1 Buchstaben d und g der Quellensteuer unterliegen, richtet sich nach den Ziffern 1 und 2 des Anhangs.

3 SR 831.10

4 SR 0.642.045.43

5 SR 0.672.913.62